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Experten-Antwort

Höchstrente

von Luxemburg28.03.2019 | 19:25
158 Ansichten
5 Antworten

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Ist das ein Schreibfehler in den Arbeitsanweisungen oder gibt es dort tatsächlich mehr als 3x soviel wie hier? http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=EWGVL… R5 Höchstrente EWGV Leistungen der RV Luxemburg Leistungen der RV Luxemburg Versichertenrenten: Die Rente beträgt höchstens 8.525,50 EUR monatlich (Stand: 01.01.2019).

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Rentenversicherungsbeiträge in der BRD werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze abgeführt. Daraus werden wie bereits zuvor dargestellt die Entgeltpunkte ermittelt. Wie Rentenansprüche in Luxemburg ermittelt werden ist für die Berechnung in der BRD nicht relevant.

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4 Antworten

Schadeam 28.03.2019 | 19:44
Das sollten Sie doch bei den Kollegen in Luxemburg erfragen wie hoch dort eine Rente maximal sein kann. PS: und wenn das stimmt? Dann nützt dieses Wissen keinem der nie dort gearbeitet hat.
Valzuunam 29.03.2019 | 09:06
Wieso 3x soviel? In Deutschland gibt es keine (gesetzliche) Höchstrente bzw. Kappungsgrenze. 8.000,- und mehr ist zwar sehr ungewöhnlich, aber möglich. Insbesondere wenn man die Rente auch mit „65+x“ noch nicht in Anspruch nimmt und weiter Beiträge zahlt (plus erhöhten Zugangsgaktor).
Karl Friedrich G.am 29.03.2019 | 11:49
Nun, es gibt eine BBG und somit eine variable, aber natürliche Obergrenze, die die Renten politisch gewollt nicht in den Himmel wachsen lassen können. Eine (theoretische) Annahme: Um auf über 8000€ Rente zu kommen bräuchte es rd. 66 Jahre Höchstbeiträge (selbst angenommen bereits mit 14 Jahren durchgehend Höchstbeiträgen) wäre die Person dann 80 Jahre zum Rentenbeginn und dann braucht man noch eine Zugangsfaktor von ca. 1,955. Die Rechnung lautet dann: 126 EP x 1,95 = ca. 246pEP x 33,05€ = 8130€ Den Versicherten dürfte es eher nicht, auch nicht 1x, geben... Bei allem Respekt. Zumindest "denkbarer" wäre das in der knappschaftlichen RV
Luxemburgam 01.04.2019 | 15:59
Aha, das heißt, die eigenen (!) Arbeitsanweisungen der DRV sind laut Aussage auch nicht relevant, wenn ich die Antwort richtig verstehe. War mir nicht bekannt.
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