Hallo Zusammen,
ich beziehe zur Zeit eine volle befristete EM-Rente, als "Arbeitsmarktrente".
Die Teil-EM-Rente wurde unbefristet bis zum Beginn der regulären Altersrente bewilligt.
Sollte die Arbeitsmarktrente nach Ablauf der Bewilligung zum 31.12.2018 nicht verlängert werden, hätte ich die Möglichkeit, ab dem 01.02.2020 in die vorgezogene Altersrente mit 63 Jahren zu gehen.
Wie verhält es sich dann mit den Abschlägen? Erhalte ich dann die doppelte Teil-EM-Rente als Altersrente, bzw. den Betrag, den ich vorher als Arbeitsmarktrente erhalten habe oder werden aufgrund der vorzeitigen Innanspruchnahme nochmals Abzüge vorgenommen, da die Rente nicht nahtlos an die volle EM-Rente anschliesst?
Wünsche allen ein schönen sonniges Wochenende