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Experten-Antwort

Höhe Altersrente nach halber Erwerbsminderungsrente

von Alexander30.10.2019 | 23:41
89 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich bin 61 und bekomme seit 2018 die halbe Erwerbsminderungsrente wg. Berufsunfähigkeit, da ich vor 1961 geboren bin. Meine Frage: wie hoch wäre meine Altersrente ungefähr, wenn ich sie mit 63 beantrage? Kann ich davon ausgehen, dass ich dann etwa das doppelte von dem bekomme, was ich jetzt habe? Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Alexander,

wie Ihnen User XYZ bereits gesagt hat, kommt es auf mehrere Faktoren an, wie die Dauer der Zurechnungszeit und ob Sie während des Rentenbezuges noch weitergearbeitet haben.

Wenn Sie beabsichtigen mit 63 Jahren Ihre Altersrente, ggfs. mit Abschlägen, in Anspruch zu nehmen, dann sind die Entgeltpunkte, die noch nicht Bestandteil Ihrer Berufsunfähigkeitsrente waren mit einem Abschlag belegt. Es kann also sein, dass die Altersrente dann nicht das Doppelte der Berufsunfähigkeitsrente ist.

Beantragen Sie schriftlich eine Probeberechnung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.

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3 Antworten

XYZam 31.10.2019 | 07:38
Ja, Pi mal Daumen... Es kommt allerdings darauf an, wie lange Ihre Zurechnungszeit bei Bescheiderteilung war und ob Sie weitergearbeitet haben. Sie können sich von Ihrer DRV eine Berechnung anfordern, dann haben Sie die Zahlen vor sich ;-)
Alexanderam 31.10.2019 | 11:35
Vielen Dank für die Antwort. Da ich, seit ich die halbe Berufsunfähigkeitsrente erhalte, nicht mehr arbeite kommen ja auch keine Entgeltpunkte mehr dazu, oder? Gibt es für die Probeberechnung ein Formular oder genügt eine Mail an die Rentenversicherung?
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