Ich suche verzweifelt nach einer Antwort auf folgende Frage: Wie berechnet sich die Höhe des Anpassungsgeldes?
Bei Telefonaten wurde ich stets herrumgereicht und Anfragen per Mail sind mir nur unzureichend beantwortet worden. Ich weiß dass die Höhe sich nach den Endgeldpunkten richten. Aber welche sind entscheidend? Die die ich im letzen Monat vor dem Ausscheiden erlangt habe oder doch der Durchschnitt der letzten 3 oder 12 Monate. Wird mir von der errechneten Summe ein bestimmter Prozentsatz abgezogen? Hat der Arbeitgeber vielleicht sogar ermessensspielraum. Leider habe ich nach Tagelangen suchen keine klar Antwort darauf gefunden und hoffe nun auf Euer Wissen und Erfahrung.
Das APG ist keine Leistung der dt. Rentenversicherung. Fragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle nach.
Hallo Reinold,
das Anpassungsgeld (APG) ist eine Leistung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Arbeitnehmer im Steinkohlenbergbau.
Das APG wird über das bisherige Unternehmen beim BAFA beantragt. Dieses reicht die Anträge gemäß einem Auftragsgeschäft an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See weiter, die die genaue Höhe des APG ermittelt und dem BAFA mitteilt.
Auch wenn das APG durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See berechnet wird, handelt es sich hierbei nicht um eine Rentenleistung, sondern um eine eigenständige Versorgung gemäß den „Richtlinien über die Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmer des Steinkohlebergbaus“.
Ich empfehle Ihnen daher, sich an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Bochum zu wenden. Diese kann Ihnen genau mitteilen, wie sich in Ihrem Fall das APG berechnet.
Hallo Experte.
Danke für die schnelle Antwort. Leider beantwortet es nicht meine Frage. Ihre Antwort habe ich schon hundert mal im Netz gelesen und steht bei Wikipedia, Kappschaft, BAFA und, und und. Wenn ich tagelang im Netz nach einer Antwort suche, stolpere ich dutzendmale über diese Antwort. Ist nicht Böse gemeint aber daran erkennt Ihr dass mir niemand eine vernünftige Antwort geben will/kann. Natürlich habe ich es auch schon bei der Knappschaft-Bahn-See versucht, aber auch dort scheint niemand eine Antwort zu haben. Mann wird ständig weitergeleitet bis man nach einigen weiterleitungen wieder die erste Person am Höhrer hat. Ah, Frust.
Vielen Dank!
Hallo Reinhold,
die Höhe des Anpassungsgeldes wird aus den Entgeltpunkten ermittelt, die Sie bis zum Ausscheiden aus dem knappschaftlichen Betrieb erzielt haben.
Anders als bei den Altersrenten haben Sie beim APG keinen Abschlag. Erst die im Anschluß an das APG gezahlte Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung könnte einen Abschlag haben.
Ehrlich gesagt verstehe ich die übrigen Fragen (Ermessensspielraum, Durchschnitt etc.) nicht wirklich. Sollten Sie weitere Fragen haben möchte ich Sie bitten, diese noch einmal genau zu formulieren.