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Experten-Antwort

Höhe der Altersrente bei Schwerbehinderten m. Erwerbsminderung

von JustMe30.03.2011 | 10:13
4154 Ansichten
2 Antworten

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Wie wird die Höhe der Rente bei Schwerbehinderten mit Erwerbsminderung berechnet? Zur Zeit beziehe ich (38 J.) eine teilweise Erwerbsminderungsrente (unbefristet), was aber, wenn ich keinen Job im Teilzeitbereich mehr finde (habe nur einen befristeten Arbeitsvertrag), volle Erwerbsminderungsrente beziehen muss und lediglich noch einen 400 Euro Job bekomme? Wie wirkt sich das auf meine Altersrente aus? Ich bin zu 50 % Schwerbehindert mit Merkzeichen "G".

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.03.2011 | 15:12

Dem Beitrag von „Schade“ kann nicht zugestimmt werden, da der 400 - Eurojob selbst gar keine rentenrechtliche Zeit darstellt. Sie zählen allenfalls als zusätzliche Wartezeitmonate gemäß § 52 SGB VI. Gemäß § 76b SGB VI werden für diesen Minijob ein Zuschlag an Entgeltpunkten ermittelt. Wegen § 75 SGB VI wirken sich diese auf die EM-Rente aber nicht aus. Anders aber bei der später zu berechnenden Altersrente. Die Lösung, wie sie von „Schade“ angesprochen wurde, käme nur in Betracht, wenn auf die Versicherungsfreiheit in diesem Minijob verzichtet werden würde. Was aber gerade in diesem Fall kontraproduktiv wäre.

1 Antworten

Schadeam 30.03.2011 | 11:24
Wenn ein voll erwerbsgeminderter neben der Rente einen 400 € Job hat, zahlt der Arbeitgeber Pauschalbeiträge. Da diese aber in aller Regel unter dem Wert der angerechneten Zurechnungszeit liegen dürfte, wirken sich diese Pauschalbeiträge wahrscheinlich gar nicht aus. Aber wer will heute einer 38 jährigen sagen können, wie hoch in über 20 Jahren einmal die Altersrente sein könnte? Manche Fragen kann man zwar stellen, eine Antwort ist aber wohl nur schwer möglich.
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