Ich beziehe momentan eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit und bin 61. Jahre. Ich habe einen Schwerbehindertenausweis der bis August 2021 gültig ist. Wenn ich jetzt die Altersrente für Schwerbehinderte beantrage wird die Rente dann in gleicher Höhe wie die Erwerbsminderungsrente weiter gezahlt oder muss ich noch noch mit weiteren Abschlägen rechnen?
Hallo Biggi!
Unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Rechner/RentenbeginnUndHoehenRechner/rentenbeginnrechner_node.html können Sie Ihre möglichen Beginndaten zur Altersrente ermitteln.
Wenn Sie beispielsweise am 1.1.60 geboren sind, dann wäre zum 1.5. die vorgezogene Rente für schwerbehinderte Menschen möglich, der Abschlag betrüge dabei 10,8%.
Bei der (vollen?) EM -Rente ist ja vermutlich bereits ein Abschlag von 10,8% enthalten. Dieser bleibt bei einer direkt anschließenden Altersrente sowieso erhalten, da macht es also keinen Unterschied, ob Sie die vorgezogene oder eigentlich abschlagsfreie Altersrente wählen. Aber weitere Abschläge kommen nicht auf Sie zu.
Bei einer Teil-EM-Rente sieht das ein bisschen anders aus, dann hat der Abschlag der Altersrente eine Auswirkung auf die 50% der Entgeltpunkte, die noch keinen Abschlag erfahren haben.
Sollte der Betrag der Altersrente kleinre als bei der EM-Rente ausfallen, wird der Betrag der EM-Rente weiter gezahlt.
Sollte der mögliche Rentenbeginn im September oder später liegen, wäre es hilfreich, eine Verlängerung des Schwerbehindertenausweises zu beantragen bzw. einer Ablehnung zu widersprechen. Damit wahren Sie die Voraussetzung "SB-Ausweis liegt vor" zu Rentenbeginn.
Hallo Biggi, die Altersrente wird unter Berücksichtigung aller Beitragszeiten – auch ggf. derer nach Eintritt der Erwerbsminderung- nach den aktuellen Berechnungsvorschriften berechnet. Ergibt sich dadurch ein höherer Betrag, erhalten Sie die höhere Rente. Sollte die neue Berechnung zu einer niedrigeren Rente führen, erhalten Sie dennoch die Rente unter Berücksichtigung der bisherigen persönlichen Entgeltpunkte in gleicher Höhe weiter.