Hallo Biggi!
Unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… können Sie Ihre möglichen Beginndaten zur Altersrente ermitteln.
Wenn Sie beispielsweise am 1.1.60 geboren sind, dann wäre zum 1.5. die vorgezogene Rente für schwerbehinderte Menschen möglich, der Abschlag betrüge dabei 10,8%.
Bei der (vollen?) EM -Rente ist ja vermutlich bereits ein Abschlag von 10,8% enthalten. Dieser bleibt bei einer direkt anschließenden Altersrente sowieso erhalten, da macht es also keinen Unterschied, ob Sie die vorgezogene oder eigentlich abschlagsfreie Altersrente wählen. Aber weitere Abschläge kommen nicht auf Sie zu.
Bei einer Teil-EM-Rente sieht das ein bisschen anders aus, dann hat der Abschlag der Altersrente eine Auswirkung auf die 50% der Entgeltpunkte, die noch keinen Abschlag erfahren haben.
Sollte der Betrag der Altersrente kleinre als bei der EM-Rente ausfallen, wird der Betrag der EM-Rente weiter gezahlt.
Sollte der mögliche Rentenbeginn im September oder später liegen, wäre es hilfreich, eine Verlängerung des Schwerbehindertenausweises zu beantragen bzw. einer Ablehnung zu widersprechen. Damit wahren Sie die Voraussetzung "SB-Ausweis liegt vor" zu Rentenbeginn.