Hallo Nicole,
der in der Renteninformation stehende Betrag der Erwerbsmiderungsrente ist mit dem Rechtsstand berechnet, an dem die Renten-Info gedruckt wurde. Allerdings wird hier nicht ein individueller, evtl. in der Vergangenheit liegender Leistungsfall berücksichtigt.
Bei Renten-Infos ab 07/2014 erfolgt eine Hochrechnung bis zum 62. Lebensjahr. Der Abschlag von 10,8 % wurde im ausgewiesenen Betrag bereits abgezogen. Bei dem Betrag handelt es sich um die Bruttorente, von dem - bei KV/PV-Pflicht - die Beträge noch abgezogen werden müssen.