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Experten-Antwort

Höhe der EM-Rente, Antragstellung 2019

von Lucky Luke12.02.2019 | 15:15
116 Ansichten
4 Antworten

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Hallo zusammen, habe zwei Fragen zur Höhe der Erwerbsminderungsrente 2019. 1. Wenn der Antrag auf EM-Rente in 2019 gestellt wird und dann die Bewilligung derselben RÜCKWIRKEND erfolgt (ist ja aus rein medizinischen Gründen vorstellbar), welche Rechtslage gilt dann? Die (günstigere) aus 2019 (Stichwort: Zurechnungszeit) oder die aus dem Jahr, in dem der "Leistungsfall" (z.B. Herz-OP in 11/2017) eingetreten ist? 2. In der Rentenauskunft (Stand 20.01.2019) wird die Höhe der vollen EM-Rente mit € 1.500,-- angegeben, wenn der Leistungsfall jetzt eintritt. JETZT ist aber mein Alter noch nicht 63 Jahre, sondern "erst" 58. Was der DRV aufgrund meines Geburtsdatums auch klar sein muss. Werden also von den € 1.500,-- noch 10,8% abgezogen oder ist das "Jetzt" wörtlich zu nehmen und die volle EM-Rente betrüge € 1.500,--? Auf der Rentenstelle der Gemeinde konnte man mir keine Auskunft geben. Vielen Dank, mfg Lucky Luke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lucky Luke,

zu 1.

Maßgeblich ist der Rentenbeginn. Liegt der Rentenbeginn im Jahr 2018 (oder früher, z. B. bei Umdeutung eines früheren Reha-Antrags), greift noch die alte Rechtslage mit der kürzeren Zurechnungszeit: Bei Rentenbeginn im Jahr 2018 endet die Zurechnungszeit bereits mit 62 Jahren und 3 Monaten.

Liegt der Rentenbeginn im Jahr 2019, greift die neue Rechtslage, das heißt die Zurechnungszeit endet dann mit 65 Jahren und 8 Monaten.

Zu 2.

Da Sie jetzt erst 58 Jahre alt sind, würde bei einem aktuellen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung ein Abschlag von 10,8 % berücksichtigt.

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3 Antworten

senf-dazuam 12.02.2019 | 16:25
Hallo LuckyLuke! In der Rentenauskunft werden die persönlichen Entgeltpunkte berechnet, diese beinhalten schon den Abzug von 10.8 %. Wenn Sie diese pEP mit dem aktuellen Rentenwert (32,03 Euro) malnehmen, dann erhalten Sie den genannten Betrag. Oder haben Sie den Betrag aus der Renteninformation?
W*lfgangam 12.02.2019 | 19:28
Ergänzend: "würde" durch _wurde_ ersetzt, macht es einfacher verstehbar ;-) @Lucky Luke: ja der aktuelle Abschlag wird sowohl bei Rentenauskunft wie auch der Renten-Info zum Erstelldatum dieser Berechnungen berücksichtigt/ist schon abgezogen. Lediglich KV/PV (bei grundsätzlich KV/PV-Pflichtversicherten) sind von diesem Betrag dann gedanklich in Höhe von rd. 11 noch abzuziehen, dann haben Sie den Auszahlungsbetrag vor Augen ...bis auf das Finanzamt, das ggf. hintendran auch noch am EM-Kuchen beteiligt werden möchte ;-) Gruß w. PS: @senf-dazu: "Oder haben Sie den Betrag aus der Renteninformation?" ...auch die 'rechnet' eine EM-Rente nicht anders, als die Auskunft/auf den Berechnungstag = EM-heute, abgestellt.
Lucky Lukeam 12.02.2019 | 21:06
Hallo W*lfgang, vielen Dank, durch das "wurde" ist es mir jetzt klar, "würde" war verwirrend
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