Hallo zusammen,
habe zwei Fragen zur Höhe der Erwerbsminderungsrente 2019.
1. Wenn der Antrag auf EM-Rente in 2019 gestellt wird und dann die Bewilligung derselben RÜCKWIRKEND erfolgt (ist ja aus rein medizinischen Gründen vorstellbar), welche Rechtslage gilt dann? Die (günstigere) aus 2019 (Stichwort: Zurechnungszeit) oder die aus dem Jahr, in dem der "Leistungsfall" (z.B. Herz-OP in 11/2017) eingetreten ist?
2. In der Rentenauskunft (Stand 20.01.2019) wird die Höhe der vollen EM-Rente mit € 1.500,-- angegeben, wenn der Leistungsfall jetzt eintritt. JETZT ist aber mein Alter noch nicht 63 Jahre, sondern "erst" 58. Was der DRV aufgrund meines Geburtsdatums auch klar sein muss.
Werden also von den € 1.500,-- noch 10,8% abgezogen oder ist das "Jetzt" wörtlich zu nehmen und die volle EM-Rente betrüge € 1.500,--?
Auf der Rentenstelle der Gemeinde konnte man mir keine Auskunft geben.
Vielen Dank, mfg Lucky Luke