Zunächst einmal müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein:
Bei teilweiser EM gibt es vorzeitige Wartezeiterfüllung nur bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit (bestehende Versicherungspflicht unterstellt), d.h. ansonsten sind 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren erforderlich, und wer die beisammen hat, ist normalerweise schon kein Azubi mehr.
Im Normalfall wird ein Azubi also nur dann eine Rente bei teilweiser EM bekommen, wenn ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt.
Die Höhe der Rente bemisst sich dann meistens nicht am niedrigen Bruttoeinkommen eines Azubis, sondern an einem auf ein Durchschnittseinkommen aufgewerteten Verdienst; man sagt dazu, die ersten drei Jahre der Berufsausbildung sind eine beitragsgeminderte Zeit bei der Gesamtleistungsbewertung.
Sollte ein höheres (überdurchschnittliches) Einkommen vorliegen, wird natürlich damit gerechnet, ebenso wie sonstige Entgeltpunkte aus Zeiten berücksichtigt werden, die nicht zur Berufsausbildung gehören.
Ein aufgrund eines Arbeitsunfalls in den ersten drei Lehrjahren teilweise erwerbsgeminderter Azubi kann folglich eine monatliche EM-Rente in Höhe von etwa 26,13 € x 45 x 89,2 % x 50 % = 524 € erwarten, und ist damit im Vergleich zu vielen anderen Erwerbstätigen (und auch Studenten, Praktikanten, Absolventen) bei der gesetzlichen Rentenversicherung *hervorragend* abgesichert.