Hallo Shadria,
nein, die EM-Rente wird nicht anhand des Arbeitslosengeldes berechnet!
Was ist mit der Zeit ab dem 17.Lj. bis 1992? und haben Sie Kinder?
Grundsätzlich berechnet sich die Erwerbsminderungrente anhand aller rentenrechtlichen Zeiten plus Zurechnungszeit. Da Sie 32 Jahre alt sind, wird diese Zurechnungszeit bis zum 60. Lj. gerechnet und dann werden 10,8 % abgezogen.
Eigentlich müssten Sie schon mind. einmal eine Renteninformation erhalten haben, wenn nicht fordern Sie diese einfach an. Da ist die Rentenhöhe beziffert. Selbstverständlich nur, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Rentenart erfüllt sind.
Aber wenn Sie von 2005 bis heute ALG II erhalten (davor gab es ja noch kein Hartz 4) dann sollten die erforderlichen Pflichtbeiträge (36 Monate) ja vorhanden sein. Allerdings bleibt auch hier zu sagen, wenn der Leistungsfall Ihrer Krankheit vor dem 01.01.2005 liegt, was ja lt. Ihren Angaben sehr wahrscheinlich ist, dann zählen die Beiträge leider nicht mit, da Beiträge nur bis zum Leistungsfall berücksichtigt werden!
Bitte fordern Sie eine Renteninformation an und stellen dann einen Antrag auf EM-Rente wenn Sie müssen. Die DRV prüft dann Ihren Rentenanspruch.
Das klingt jetzt etwas hart gebe ich zu, aber Krank sein reicht nicht allein um eine Rente zu erhalten. Sie müssen eben auch versichert gewesen sein. Ich frage mich nun, warum Sie 1999 nicht bereits einen solchen Rentenantrag gestellt haben?
Wie kommen Sie jetzt auf einen Rentenantrag, wenn Sie doch schon längere Zeit krank sind?
MfG
Happy