Hallo Shadria,
die Erwerbsminderungsrente wird anhand aller rentenrechtlich relevanten Zeiten errechnet. Diese Zeiten werden spätestens bei der Rentenantragstellung ermittelt. Zusätzlich wird nocheine sogenannte Zurechnungszeit ermittelt, die bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres angerechnet wird. Ferner fällt noch eine Rentenminderung von 10,8 % an.
Die Ermittlung des Leistungsfalles ist dann unter anderem abhängig von den ärztlichen Unterlagen ihrer behandelnden Ärzte.