Hallo "Krauter Lindemann",
aus Ihrer Beschreibung ist es nicht zu erkennen aufgrund welcher Berechnungsgrundlage die Beiträge erhoben wurden.
Grundsätzlich werden Rentenversicherungsbeiträge auf Grundlage der Bezugsgröße gezahlt (Regelbeitrag). Für Selbständige besteht aber die Möglichkeit Beiträge in Höhe des geringeren Arbeitseinkommens zu zahlen (bei Nachweis). Dazu ist natürlich notwendig, dass der Versicherungspflichtige diese Nachweise dem Rentenversicherungsträger vorlegt.
Falls Sie mit Ihrem Steuerberater diese Nachweise in der Vergangenheit vorgelegt haben, ist davon auszugehen, dass Sie im rechtlichen Rahmen den niedrigsten Beitrag gezahlt haben.
Falls Sie den Regelbeitrag gezahlt haben, also ohne Nachweis eines geringeren Arbeitseinkommen, kann dieses nur für die Zukunft nicht aber rückwirkend geändert werden.
Um eine individuelle Zahlungsregelung für rückständige Beiträge zu treffen, wenden Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungsträger.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung