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Experten-Antwort

Höhe der Rente ?

von Ratsuchender27.07.2012 | 08:14
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 60. Jahre und schon seit längerer Zeit krank geschrieben ( 10 Monate ). Ich beabsichtige einen Rentenantrag wg. Erwerbsminderung zu stellen. Meine letzte Renteninformation gibt mir folgende Rentenhöhen an: Rente wegen Erwerbsminderung 1.192,-- EURO, erreichte Altersrente bisher 1.320,-- EURO. Wenn man mir jetzt die Rente wg. Erwerbsminderung in Höhe von 1.192,-- EURO bewilligt, bekomme ich dann nach Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen später die höhere Altersrente ? Antrag auf Schwerbehinderung läuft z.Zt. auch noch, bisher nur 40% bekommen. Danke für baldige Informationen und schönes sonniges Wochenende.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ergänzend ist anzumerken, dass auch bei einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Abschlägen zu rechnen ist.

Bei dem von Ihnen für die Altersrente genannte Betrag ist vermutlich der derzeit für die Regelaltersrente errechnete Betrag, bei der keine Abschläge für eine vorzeitige Inanspruchnahme berücksichtigt wurden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

oder soam 27.07.2012 | 08:30
1. Bei der zu erwartenden EM-Rente bitte noch die Kosten für KVdR von ca. 120 EUR abziehen - soweit gesetzliche Krankenversicherung greift. Somit bleiben noch rund 1070 EUR EM-Rente - bitte vergleichen Sie zunächst diesen Wert mit IHrem aktuellen Krankengeldanspruch! 2. Wenn Sie die EM-Rente erfolgreich beantragen, dann wird für jeden Monat, den sie vor dem 63.Lj. (Jg. 1951?!) beginnt ein Abschlag von 0,3% erfolgen (ist bei Ihrer Renteninformation in Bezug auf das Erstellungsdatum bereits berücksichtigt!) Dieser Abschlag bleibt Ihnen, bei nahtlosem Übergang in die Altersrente erhalten! Rückgängig würden nur die Abschläge für die Monate gemacht, in denen die Rente zwischen 60 und 63 tatsächlich nicht bezogen wird. Wenn das KG (deutlich) höher ist und bis zur 78. Woche der AU zusteht, dann lassen Sie sich mit dem Antrag noch Zeit - die KK kann Sie allenfalls (nach Gutachten!) zu einer Reha auffordern - und für diesen Antrag haben Sie dann auch noch 10 Wochen Zeit! Außer: Reha ist beantragt und/oder durchgeführt, Sie sind bereits von der KK aufgefordert und die DRV bietet die Umdeutung der Reha an - dann belibt Ihnen, auch unter Äbwägung der Finanzen, keine Wahl. Detaifragen bitte vor Ort klären: Rathaus oder Rentenversicherung - nicht unbedingt bei der Krankenkasse ;-)
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