Wie hoch sind die Beiträge des Arbeitgebers bei einer Reduzierung der Arbeitszeit auf 50 %? Für 4 Jahre im Blockmodell muss der AG da 80 % oder 90 % meines ehemaligen Bruttogehaltes Rentenbeiträge zahlen? Zahle ich die hälftigen Beiträge meines reduzierten Bruttogehaltes?
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/A/altersteilzeitarbeit.html
Wie berechnet sich das Gehalt bei der Altersteilzeit?
Bei der Altersteilzeit wird das Gehalt halbiert und vom Arbeitgeber um 20 Prozent des reduzierten Gehalts aufgestockt. Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialabgabenfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt 1 . Der Arbeitgeber ist darüber hinaus verpflichtet, mindestens 80 Prozent der bisherigen Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers zu zahlen. Damit sollen die durch das reduzierte Gehalt verursachten Renteneinbußen abgefedert werden. Zu beachten ist, dass Sonderzahlungen des Arbeitgebers, wie Weihnachtsgeld, in der Altersteilzeit entfallen können.
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Teilzeit-flexible-Arbeitszeit/Teilzeit/altersteilzeit-artikel.html
Hallo Arien,
die Rentenversicherungsbeiträge für das Arbeitsentgelt aus der Altersteilzeitarbeit (= grundsätzlich 50 % des bisherigen Arbeitsentgelts) sind von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber je zur Hälfte zu zahlen.
Des Weiteren sind von Ihrem Arbeitgeber in der Rentenversicherung auch Beiträge aus einer zusätzlichen beitragspflichtigen Einnahme zu zahlen. Die zusätzliche beitragspflichtige Einnahme beträgt mindestens 80 % des Regelarbeitsentgelts für die Altersteilzeitarbeit (= 80 % von 50 % des bisherigen Arbeitsentgelts = 40 % des bisherigen Arbeitsentgelts). Der Betrag wird begrenzt auf den Unterschiedsbetrag zwischen 90 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze und dem Regelarbeitsentgelt, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Hierbei sind nur Entgeltbestandteile zu berücksichtigen, die laufend gezahlt werden. Das hat zur Folge, dass Einmalzahlungen bei der Berechnung der zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge generell nicht zu berücksichtigen sind.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Vereinfacht:
auf das halbe Brutto aus ATZ werden 100 % Rentenbeiträge gezahlt, auf die andere (fiktive) Hälfte 80 %. Im Mittel also 90 % ...so dass in Ihrem Versicherungsverlauf rd. 90 % des bisherigen SV-Brutto gemeldet werden.
AG, die die Rentenbeiträge auf 100 % aufstocken, da sehen Ihre Entgeltmeldungen im Rentenkonto aus, wie bisherige/normale Arbeitsentgelte.
Worst Case: Ihr AG stockt nicht auf 100 % auf und Sie haben das max. mögliche SV-Brutto von knapp 85.000 € erreicht. Dann gehen Ihnen 8,5T RV-Einkommen verloren = rd. 8 € weniger Monatsrente /brutto -> vor etwaigem Rentenabschlag -> vor Abzug der gesetzlichen KV/PV-Beiträge. Mal Anzahl ATZ-Jahre = Minderergebnis der Rente durch ATZ vor Augen.
Im Ergebnis vielleicht die örtliche Beratungsstelle hinterfragen, die mit aktuellen Rechenwerten (01.07.2022) das auf den Punkt genau ermitteln kann :-)
Gruß
w.