Hallo,
ein Nachbar ist im Alter von 40 Jahren verstorben.
Kann man davon ausgehen, dass die in der Renteninfo genannte Höhe der Erwerbsminderungsrente so ungefähr der Witwenrente in den ersten drei Monaten entspricht. Bei beiden Renten gibt es eine hochgerechnete Zeit und auch einen Abschlag. Dies müsste doch bei beiden Renten gleich sein. Oder?
LG Angela
30.08.2020, 16:32
von
Angela
31.08.2020, 08:06
Experten-Antwort
Hallo Angela,
Ihre Überlegungen sind zutreffend. Mit der Höhe der Rente wegen Erwerbsminderung haben Sie einen ungefähren Anhalt über die Höhe der Witwenrente im Sterbevierteljahr, wenn statt einer Erwerbsminderung der Tod eingetreten wäre.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung