Zitiert von: Stefan72
Kann ich den Wert zu Grunde legen der auf der jährlichen Renteninformation unter "Rente wegen voller Erwerbsminderung" angegeben ist?
Hallo Stefan,
Ja (plusminus ein paar EUR zum aktuellen Berechungs-/sterbedatum) ...zunächst für die ersten vollen 3 Monate zu 100 % und auch anteilig für den Sterbemonat.
Die dann ab 4. vollem Monat folgenden 55 % hat @Schade bereits genannt. Sofern Ihr eigenes/ggf. bereinigtes Einkommen nicht den Freibetrag von aktuell 872 EUR/mtl. überschreitet, ggf. noch um zusätzliche Freibeträge für Kinder/auch in Ausbildung, erhöht. Liegt Ihr Einkommen über dem Freibetrag, werden davon 40 % von der 55%-igen Witwerrente abgezogen, was dann auch zu einer Null-Zahlung führen kann. *)
Hinweise über das anrechenbare Einkommen/den bereinigten Wert, finden Sie in diesem Merkblatt/ab Seite 30 – sowie auch allgemein verständlich die Hinterbliebenenrente erläutert:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.html
*) bei Änderung Ihres Einkommens /der Höhe /der Art ...spätestens wenn Sie selbst in Rente gehen, sollten Sie umgehend eine Neuberechnung der Witwerrente beantragen. Eine Nullzahlung heißt nicht, dass Sie keinen Anspruch mehr haben - die Rente ruht latent, bis sich durch andere Einkommensverhältnisse vielleicht doch ein Auszahlungsbetrag ergibt.
Gruß
w.