Hallo Zusammen,
ich bekomme seit dem 1.1.16 eine volle EM-Rente auf Zeit. Diese enthält ja bekanntlich einen Abschlag von ca 10 Prozent. Gleichzeitig habe ich einen unbefristeten GdB von 50. (Alter 56) Mit 61 Jahren könnte ich die vorzeitige Rente wegen Schwerbehinderung erhalten, die ja auch um 10,8 Prozent gekürzt wird. Heißt das, das nach heutigen Bestimmungen die beiden Renten etwa gleich hoch wären ... keine weiteren Einkünfte vorausgesetzt oder welche gravierenden Abweichungen würde es geben?
Danke und viele Grüße