Höhe EM Rente

von
Steffen

Hallo,

für einen Schulprojekt hätte ich eine Frage und hoffe, dass mir jemand diese beantworten könnte:

Folgender Fall:
- Arbeitnehmer
- 23 Jahre alt
- 4 Jahre gearbeitet, drei davon in der Ausbildung und ein Jahr normal berufstätig mit 2500 Euro brutto.

Nun wird der Arbeitnehmer voll erwerbsunfähig. Die Wartezeit ist vorzeitig erfüllt worden.

Mit welcher Rente könnte der Arbeitnehmer rechnen? Es müssen keine genauen Angaben sein, lediglich ein Richtwert - das wäre nett.

Vielen Dank und freundliche Grüße

Steffen Dörr

von
Wolfgang

Hallo Steffen,

ca. 1160 Brutto
ca. 1030 'netto' - bei gesetzlicher KV/PV

Gruß
w.

von
Vogt

Zitiert von: Wolfgang
Hallo Steffen,

ca. 1160 Brutto
ca. 1030 'netto' - bei gesetzlicher KV/PV

Gruß
w.

Hallo,

das erscheint mir etwas zu hoch gegriffen. Das wären fast 37 EGP ( Zurechnungszeit bis 62 = 37 Jahre). Okay wenn drr oder die im ersten Beschäftigungsjahr nach def Ausbildung verdient, dann kann es sich nur um einen Versicherungskaufmann oder Industriekaufmann handeln. So Herr W*lfgang wie kommen Sie auf diese Rente?
Danke.

Mfg

von
W*lfgang

Zitiert von: Vogt
Zitiert von: Wolfgang
Hallo Steffen,
ca. 1160 Brutto
ca. 1030 'netto' - bei gesetzlicher KV/PV
Gruß
w.
,

das erscheint mir etwas zu hoch gegriffen. Das wären fast 37 EGP ( Zurechnungszeit bis 62 = 37 Jahre). Okay wenn drr oder die im ersten Beschäftigungsjahr nach def Ausbildung verdient, dann kann es sich nur um einen Versicherungskaufmann oder Industriekaufmann handeln. So Herr W*lfgang wie kommen Sie auf diese Rente?
Danke.

Mfg

Hallo Vogt,

bis 62 (ab 19) sind es insgesamt 43 Jahre. Der Gesamtleistungswert aus den ersten 4 Jahren wird bei 0,95 liegen ...rechnen Sie selbst nach, wie es damit aus der bisher kurzen Versicherungszeit weiter geht :-)

Gruß
w.
PS: der 'Tausender' war schon bisher die Standardantwort aus dieser Versicherungsbiographie - hier leicht gedämpft um den etwas schlechteren Verdienst im 4. Jahr.

von
Gerda

Zitiert von: Wolfgang
Hallo Steffen,

ca. 1160 Brutto
ca. 1030 'netto' - bei gesetzlicher KV/PV

Gruß
w.


Das ist normal denkenden Mitbürgern nicht vermittelbar und ein weiteres Indiz dafür, dass die EM-Renten-Regelungen auf den Prüfstand gehören.

Genauso absurd ist es, dass eine noch nie berufstätige Mutter von beispielsweise 3 Kindern im EM-Fall so gestellt wird, als hätte sie bis zum Altersrentenbeginn 3 Entgeltpunkte pro Jahr erworben und somit eine drei mal so hohe EM-Rente bekommt wie ein Durchschnittsverdiener nach jahrzehntelanger Erwerbsarbeit.

(Vor noch gar nicht all zu langer Zeit wurde dieses Thema hier ausdiskutiert!)

MfG

von
Modi1969

Hallo,

halte W*lfgang Berechnung für durchaus realistisch. Je jünger der Rentner, desto länger die Zurechnungszeit(Ausgleich für in jungen Jahren erlittene EM zur Verhinderung von Mini-Renten).
3 EP pro Jahr sind Nonsens hoch 10. Spitzenverdiener kommen maximal auf gerundet 2,06 EP pro Jahr. Kindererziehungszeiten werden mit 0,9996 EP/Jahr bewertet..
Zurechnungszeit geht (heutiges Recht) nur bis 62+x und damit NICHT bis zur (Regel)altersgrenze...

von
Daniela

Und Leute die 30 Jahre gearbeitet haben mit 3000€ brutto bekommen nur 750€ Rente?????
Was für ein Witz

von
Dagmar B.

Zitiert von: Daniela
Und Leute die 30 Jahre gearbeitet haben mit 3000€ brutto bekommen nur 750€ Rente?????
Was für ein Witz

Und wenn du 30 Jahre lang monat für monat 3000 Euro verdient hast, dann ist das ganh schön viel Kohle. Und das ist kein Witz. Das ist did reale Welt.

von
Nur Doofe

Zitiert von: Daniela
Und Leute die 30 Jahre gearbeitet haben mit 3000€ brutto bekommen nur 750€ Rente?????
Was für ein Witz

So wird auf Kosten der Rentenkasse indirekt Sozialhilfe an Gemeinde und Städte bezahlt.

Der gemeine Rentenzahler, welcher 40-50 Jahre mit minimum Lohn in der untersten Hierarchie gearbeitet hat, der ist geklemmt.

Nennt sich " verwaltetet verwurstete Demokratie"

von
Richtig

Zitiert von: Gerda
Zitiert von: Wolfgang
Hallo Steffen,

ca. 1160 Brutto
ca. 1030 'netto' - bei gesetzlicher KV/PV

Gruß
w.


Das ist normal denkenden Mitbürgern nicht vermittelbar und ein weiteres Indiz dafür, dass die EM-Renten-Regelungen auf den Prüfstand gehören.

Genauso absurd ist es, dass eine noch nie berufstätige Mutter von beispielsweise 3 Kindern im EM-Fall so gestellt wird, als hätte sie bis zum Altersrentenbeginn 3 Entgeltpunkte pro Jahr erworben und somit eine drei mal so hohe EM-Rente bekommt wie ein Durchschnittsverdiener nach jahrzehntelanger Erwerbsarbeit.

(Vor noch gar nicht all zu langer Zeit wurde dieses Thema hier ausdiskutiert!)

MfG

Das sehe ich genauso.
Vor allem, wenn sich die Begünstigten dann flott ins Ausland absetzen und andere für sich arbeiten lassen ( wie hier z,B. Bulgarien etc.)

von
Rentenfux

Hängt sehr davon ab, wie und ob die Zeit vom 17. Lebensjahr bis zum Ausbildungsbeginn aussieht, d.h. ob da Schulausbildung lückenschließend vorliegt.

Mit geschlossener Lücke dürften es ca. 1095€ Brutto-Rente sein, resultierend aus einem Gesamtleistungswert von 0,8928 EP/Jahr und einer Zurechnungszeit von ca. 470 Monaten. Mit der Verlängerung der Zurechnungszeit ab 2019 wären es dann sogar nochmal 90€ mehr, mithin 1185 Euro Brutto Rente.

Wäre hingegen die Zeit von 17 bis 19 zum Ausbildungsbeginn eine echte Lücke ohne Schulzeit, so kommt man nur auf 780 Euro.

von
W*lfgang

Zitiert von: Gerda
Zitiert von: Wolfgang
Hallo Steffen,

ca. 1160 Brutto
ca. 1030 'netto' - bei gesetzlicher KV/PV

Gruß
w.


Das ist normal denkenden Mitbürgern nicht vermittelbar und ein weiteres Indiz dafür, dass die EM-Renten-Regelungen auf den Prüfstand gehören.

Genauso absurd ist es, dass eine noch nie berufstätige Mutter von beispielsweise 3 Kindern im EM-Fall so gestellt wird, als hätte sie bis zum Altersrentenbeginn 3 Entgeltpunkte pro Jahr erworben und somit eine drei mal so hohe EM-Rente bekommt wie ein Durchschnittsverdiener nach jahrzehntelanger Erwerbsarbeit.

(Vor noch gar nicht all zu langer Zeit wurde dieses Thema hier ausdiskutiert!)

MfG

...sollte ich jetzt in Erwägung ziehen zu denken, dass möglicherweise begriffsstutzige und/oder bildungsferne Gerdas auf den 'Prüftstand' gehören, was die fachliche (N)Eignung für eine derartige Aussage betrifft? - und die Anzahl wäre wohl um ein Tausendfaches höher, als der hier angesprochene Fall ;-)

Ich denke eher, Sie haben einen prima Beitrag hier gemacht, den weite Bevölkerungsteile sicher sofort 'liken' würden ... *hüstel

Gruß
w.

von
Schlaubi

An alle die hier meckern:
Der Gesetzgeber hat die Zurechnungszeit "erfunden", um auch jüngere Jahrgänge abzusichern.
Was ist daran so schlimm?
Im Laufe seines Lebens kann dann jeder seine Ansprüche selber erwerben und froh sein, dass er nicht mit 20 voll erwerbsgemindert war...

von
Claudia

Ja genau, die jüngeren sind abgesichert.....die anderen aber nicht.....sagt Claudia, 17 Jahre gearbeitet 2400€ brutto in der Pflege und jetzt mit 40jahren 620€ Erwerbsminderungsrente.
Warum war ich nicht so schlau, schon gleich nach 1-2 Jahren Berufstätigkeit in Rente zu gehen......
Was für eine Schwachsinn Regelung

von
Schlaubi

Zitiert von: Claudia
Ja genau, die jüngeren sind abgesichert.....die anderen aber nicht.....sagt Claudia, 17 Jahre gearbeitet 2400€ brutto in der Pflege und jetzt mit 40jahren 620€ Erwerbsminderungsrente.
Warum war ich nicht so schlau, schon gleich nach 1-2 Jahren Berufstätigkeit in Rente zu gehen......
Was für eine Schwachsinn Regelung

Diese schwachsinnige Regelung gilt für ALLE, die vor der Altersrente in Rente gehen müssen.
Es ist sicherlich beneidenswert, mit 20 so krank zu sein. Was Neid auf Kranke alles bewirken kann..

Experten-Antwort

Ein 23 jähriger Arbeitnehmer der 36 Monate in Ausbildung war und in dieser durchgehend z.B. ein Lehrlingsgehalt von 1000 Euro brutto hatte und im Anschluss 12 Monate ein Entgelt von 2500 Euro brutto verdiente, erhält ohne Berücksichtigung von weiteren Schulzeiten etc. bei einer fiktiven Probeberechnung ( Rentenbeginn 2018 )eine Rente wegen voller Erwerbsminderung von ca.820 Euro brutto. Sofern der Arbeitnehmer versicherungs-pflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung ist, sind noch die Beiträge hierfür von der Rente in Höhe von insgesamt 10,85 % abzuziehen.

von
Steffen

Danke für die Antworten!

Warum unterscheiden sich die Antworten - teilweise - so sehr?

Ist es relevant, ob der Arbeitnehmer bis 19 Jahre z.B. auf das Gymnasium gegangen ist und direkt danach die Ausbildung begonnen hat? Bekommt er dann ca. die 1050 bis 1100 und sonst „nur“ die ca. 850 ?

von
egal (der Erste)

Zitiert von: Steffen
Danke für die Antworten!

Warum unterscheiden sich die Antworten - teilweise - so sehr?

Ist es relevant, ob der Arbeitnehmer bis 19 Jahre z.B. auf das Gymnasium gegangen ist und direkt danach die Ausbildung begonnen hat? Bekommt er dann ca. die 1050 bis 1100 und sonst „nur“ die ca. 850 ?

Relevant ist, dass ab dem 17. Geburtstag rentenrechtliche Zeiten vorliegen. Ganz vereinfacht dargestellt auf das Beispiel bezogen:
Die Person erhält knapp 4 Entgeltpunkte für Beitragszeiten. Hat die Person jetzt zwischen dem 17. und 19. Lebensjahr eine Schule besucht (und somit eine rentenrechtlich relevante Anrechnungszeit), dann werden diese knapp 4 Punkte für den Gesamtleistungswert (mit dem danach die Zurechnungszeit bis 60/63/65 bewertet wird) durch die 4 Beschäftigungsjahre dividiert, so dass knapp 1 Punkt rauskommt pro Jahr.
Hat diese Person aber von 17 - 19 das Leben genossen / die Welt bereist oder sonstwas rentenrechtlich irrelevantes getan, werden diese 4 Punkte durch die 6 Jahre vom 17. - 23. Lebensjahr geteilt und ergeben eben nur einen Durchschnittswert von knapp 0,6666 Punkten. damit wird die Zurechnungszeit um ein drittel schlechter bewertet.

von
W*lfgang

Zitiert von: egal (der Erste)
Zitiert von: Steffen
Danke für die Antworten!

Warum unterscheiden sich die Antworten - teilweise - so sehr?

Ist es relevant, ob der Arbeitnehmer bis 19 Jahre z.B. auf das Gymnasium gegangen ist und direkt danach die Ausbildung begonnen hat? Bekommt er dann ca. die 1050 bis 1100 und sonst „nur“ die ca. 850 ?

Relevant ist, dass ab dem 17. Geburtstag rentenrechtliche Zeiten vorliegen. Ganz vereinfacht dargestellt auf das Beispiel bezogen:
Die Person erhält knapp 4 Entgeltpunkte für Beitragszeiten. Hat die Person jetzt zwischen dem 17. und 19. Lebensjahr eine Schule besucht (und somit eine rentenrechtlich relevante Anrechnungszeit), dann werden diese knapp 4 Punkte für den Gesamtleistungswert (mit dem danach die Zurechnungszeit bis 60/63/65 bewertet wird) durch die 4 Beschäftigungsjahre dividiert, so dass knapp 1 Punkt rauskommt pro Jahr.
Hat diese Person aber von 17 - 19 das Leben genossen / die Welt bereist oder sonstwas rentenrechtlich irrelevantes getan, werden diese 4 Punkte durch die 6 Jahre vom 17. - 23. Lebensjahr geteilt und ergeben eben nur einen Durchschnittswert von knapp 0,6666 Punkten. damit wird die Zurechnungszeit um ein drittel schlechter bewertet.

Bravo!

Experten-Antwort kann sich ein Beispiel an Ihrem Beitrag für eine einfach vollständige Aussage nehmen. Wobei ich natürlich schlicht den heute 'üblichen Normalfall/der war Schüler bis zur Berufsausbildung' unterstellt hatte :-)

Und an die User, die meinen 'ich habe doch aber 2000/3000 EUR über 20/30 Jahre verdient ...und erhalte nun weniger EMRT, als dieser 'Glücksfall' in jungen Jahren _schon_ die hohe EMRT erreicht zu haben - fragen Sie sich, welches Einkommen Sie bis dahin hatten/bis zum eigenen EM-Fall ...und warum Sie als Lehrling nicht gleich vom Baugerüst gefallen sind (in meiner Bewerbung stand doch schon drin: will EM-Rentner werden ;-)), weil 1000 EUR Sofort-Rente sind ja höher, als bis dahin 1500 - 2500 netto für ein Leben ohne gesundheitliche Einschränkungen zu haben.

Manche Argumentation sind einfach Neid pur /ohne Nachdenken /einfach bekloppt!!!

Gruß
w.

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