Zitiert von: Jasmin M
Hallo zusammen,
Ich bin sehr verwirrt, ich muss leider einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.
Die Höhe verwirrt mich lt. Renteninformation.
Bin 28, 3 Jahre Ausbildung (550 - 750 Brutto) , 1 Jahr Alg1 (350 netto) , 2,8 Jahre Arbeit (12.000 € pro Jahr), Krankengeld 560 netto, 1,5 Jahre.
Renteninfo 2014 : Em Rente 453 €, erarbeitet 54€, Hochrechnungen 415
Renteninfo 2015 Februar : 515€ - 63€ - 487
Renteninfo 2015 Juni : 853 - 64 - 489 (3 Jahre Schule ergänzt in Übersicht)
Punkte letzte info 2,17
Warum ist Em Rente so hoch??? Hab schon mit 3 Mitarbeitern der Drv gesprochen und alle sagen das müsste passen ohne prüfen zu wollen.
Hallo Jasmin M.,
wenn ich Sie richtig verstanden habe, wollen Sie wissen, warum die EM-Rente mit 853,- Euro deutlich höher ist als die hochgerechnete Altersrente mit 489,- Euro.
Eine genaue Auskunft könnte ich Ihnen nur nach Einsicht in die Renteninformation und Ihr Versicherungskonto geben, aber nach den angegebenen Daten gehe ich von folgender Ursache für die Differenz aus:
Wie K. schon angesprochen hat, wird die EM-Rente durch die Zurechnungszeit aufgewertet. Dabei erhält die Zurechnungszeit einen Wert, der sich im Wesentlichen aus dem Durchschnitt a l l e r Ihrer bisherigen Beiträge zur Rentenversicherung berechnet. Sie werden also so gestellt, als würden Sie bis zum 62. Lebensjahr Beiträge zur Rentenversicherung wie im Durchschnitt Ihres bisherigen Versicherungslebens zahlen.
Bei der hochgerechneten Altersrente erfolgt zwar eine ähnliche Hochrechnung, allerdings "nur" aus den Beiträgen der letzten 5 Jahre, nicht wie bei der Zurechnungszeit aus allen Ihren bisherigen Beiträgen. Sind die durchschnittlichen Beiträge der letzten 5 Jahre deutlich niedriger als die durchschnittlichen Beiträge Ihres gesamten Versicherungslebens, fällt die hochgerechnete Altersrente auch deutlich niedriger aus als die "aufgewertete" EM-Rente, obwohl die Zurechnungszeit bei der EM-Rente nur bis zum 62. Lebensjahr berechnet wird, während die Hochrechnung der Altersrente bis zur Regelaltersgrenze reicht (bei Ihnen das 67. Lebensjahr).
Aufgrund einer Besonderheit trifft es bei Ihnen offensichtlich zu, dass der Durchschnittswert aus allen Beiträgen deutlich höher ist als der Durchschnittswert aus den letzten 5 Jahren: Sie haben zu Beginn Ihres Versicherungslebens eine dreijährige Berufsausbildung gemacht. Für die Berechnung des Wertes der Zurechnungszeit werden Sie während der 3-jährigen Berufsausbildung so gestellt, als hätten Sie Beiträge wie ein durchschnittlicher Beitragszahler gezahlt. Zur Verdeutlichung: Ein durchschnittlicher Beitragszahler hat im Jahr 2015 z. B. einen Verdienst von ca. 35.000,- Euro, vor 10 Jahren hatte er einen Verdienst von 29.569,- Euro. (Anmerkung: Der Gesetzgeber wollte mit dieser Regelung einen Ausgleich dafür schaffen, dass man während einer Ausbildung regelmäßig nur einen sehr niedrigen Verdienst hat). Für die Berechnung der Zurechnungszeit wird Ihr Gehalt während Ausbildung also erheblich aufgewertet.
(Anmerkung: Es handelt sich hier um eine stark vereinfachte Darstellung der Berechnungen)
Zitiert von: Jasmin M
Mein Freund hat fast den gleichen Em Rente Betrag, nur hat er nen Verdienst vom 45.000 statt 12.000, hat 10 Punkte, ich 2...und arbeitet 5 Jahre länger... Die Em Rente wäre dann höher als ich netto je hatte! Und die erzahlen mir das sei wohl richtig.
Da sich der Wert für die Zurechnungszeit nach der durchschnittlichen Höhe der eigenen Beiträge richtet, hat Ihr Freund aufgrund seines höheren beitragspflichtigen Verdienstes einen höheren Wert für die Zurechnungszeit. Entsprechend fällt die EM-Rente Ihres Freundes höher aus. Das ist vom Gesetzgeber so beabsichtigt, denn die Zurechnungszeit soll den weggefallenen, beitragspflichtigen Verdienst quasi ersetzen.