Sehr geehrte Damen und Herren,
für die Antwort eines Experten eines Experten/ einer Expertin zu meiner im Folgenden gestellten Frage wäre ich sehr dankbar!
Ab Anfang Mai werde ich die volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von ca 750 Euro monatlich beziehen. In einem 450- Euro-Job werde ich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten etwas dazuverdienen, so dass ich meinen Lebensunterhalt ohne den Bezug weiterer unterstützender Leistungen bestreiten kann. Der Geschäftsführer meines alten Arbeitgebers will mir für den Zeitraum der knapp anderthalbjährigen Krankschreibungsphase vor Bezug der Erwerbsminderungsrente einen Betrag im „Gegenwert“ des Urlaubsanspruch bei angenommenem Mindesurlaubsanspruch von 20Tagen/ Jahr und 5 Tagen / Jahr Zusatzurlaub wg der gegebene Schwerbehinderung auszahlen. Ich habe gelesen, dass Abgeltungsbeträge unter 6300 € nach richterlicher Entscheidung neben der Rente als „Hinzuverdienst-unschädlich“ gelten. Ich frage mich, ob das auch für meinen „Fall“ so ist da die Rente ja erst ab Mai bewilligt ist? Auf jeden Fall werde ich die Hinzuverdienstgrenze von 6300 € auch mit den addierten Einnahmen des Minijobs von Mai bis Dezember zzgl. des Betrags der Abgeltung des Urlaubsanspruch nicht übersteigen.
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen,
Martin