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Experten-Antwort

Höhe meiner zukünftigen W-Rente

von Erika04.09.2014 | 17:38
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4 Antworten

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Hallo, ich würde gerne wissen, wie genau meine Witwenrente berechnet wird, wenn mein Mann mal stirbt. Bei uns im Dorf wird erzählt, dass die Witwenrente 55 oder 60% von der aktuellen Rente meines Mannes beträgt. Kann ich fest damit rechnen, dass ich diesen Betrag bekomme? Denn einige sagen auch, dass auf die Witwenrente noch Einkommen angerechnet wird und meine eigene Altersrente. Ich habe eine eigene Rente. Außerdem bekomme ich VBL von ca. 500 Euro. Und eine Auszahlung aus freiwilliger Anlage bei KSK (Vorsorge-Plus) in Höhe von ca. 50 Euro. Können Sie mir bitte mitteilen, ob das alles angerechnet wird oder vielleicht überhaupt nicht? Was stimmt denn nun?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Erika,

W*lfgang und Angi haben das sehr richtig erläutert, dem kann ich mich nur anschließen.

Ergänzend möchte ich noch auf Folgendes hinweisen, was oft übersehen wird: für den Fall, daß Sie neben Ihrer Altersrente einen "Minijob" ausüben, wird auch das hieraus erzielte Arbeitsentgelt auf die Witwenrente angerechnet.

Sollte für Sie das "neue" Hinterbliebenenrentenrecht gelten (d.h. wurde die Ehe nach dem 31.12.2001 geschlossen oder sind beide Ehegatten nach dem 01.01.1962 geboren), so würden zusätzlich weitere Einkünfte auf die Hinterbliebenenrente angerechnet (u.a. Betriebsrenten und Renten privaten Versicherungen).

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3 Antworten

W*lfgangam 04.09.2014 | 18:53
Hallo Erika, zunächst ist zu klären, ob 'altes' Recht (60 %) oder 'neues' Recht (55 % und weitere Einschränkungen) gilt. Haben Sie vor 2002 geheiratet UND einer von Ihnen beiden ist vor 1962 geboren, gilt altes Recht weiter - was ich mal annehme für die weiteren Ausführungen. Auf eine Hinterbliebenenrente kann/muss eigenes Einkommen angerechnet werden, wenn es einen Freibetrag von 755 EUR (West) überschreitet. Als Einkommen zählt die eigene Altersrente. Die Betriebsrente (VBL) wie auch die private Rente zählen nicht als Einkommen. Ist Ihre Altersrente unter 755 EUR mtl. bekommen Sie die 60 % Witwenrente voll ausgezahlt. Liegen Sie drüber, werden von dem darüber liegenden Betrag 40 % ermittelt - das ist dann der Kürzungsbetrag für die Witwenrente (vereinfachte Darstellung). Gilt übrigens auch für WITWERrenten - der Rechenweg ist der gleiche, das Ergebnis/laufende Zahlung ab 4. Monat häufig = Null; die ersten 3 Monate kommen aber immer mit 100 %. Informationen - auch zum Verteilen an die dörflichen Insassen ;-) - finden Sie in diesem Merkblatt: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… (Download-Link in der Mitte der Seite) Gruß w.
Angiam 04.09.2014 | 19:10
Ergänzend zum Beitrag von W*lfgang: Ihre Brutto-Altersrente wird für die Einkommensanrechnung auf die Hinterbliebenenrente pauschal nochmal um 13 oder 14 % gekürzt und dann erst als Einkommen dem Freibetrag gegenüber gestellt.
Angiam 04.09.2014 | 19:11
Ergänzend zum Beitrag von W*lfgang: Ihre Brutto-Altersrente wird für die Einkommensanrechnung auf die Hinterbliebenenrente pauschal nochmal um 13 oder 14 % gekürzt und dann erst als Einkommen dem Freibetrag gegenüber gestellt.
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