Hallo, Erika,
W*lfgang und Angi haben das sehr richtig erläutert, dem kann ich mich nur anschließen.
Ergänzend möchte ich noch auf Folgendes hinweisen, was oft übersehen wird: für den Fall, daß Sie neben Ihrer Altersrente einen "Minijob" ausüben, wird auch das hieraus erzielte Arbeitsentgelt auf die Witwenrente angerechnet.
Sollte für Sie das "neue" Hinterbliebenenrentenrecht gelten (d.h. wurde die Ehe nach dem 31.12.2001 geschlossen oder sind beide Ehegatten nach dem 01.01.1962 geboren), so würden zusätzlich weitere Einkünfte auf die Hinterbliebenenrente angerechnet (u.a. Betriebsrenten und Renten privaten Versicherungen).