Wer vor dem 16.11.1950 geboren ist, 35 Rentenjahre hat und am 16.11.2000 schon schwerbehindert war, der kann ab 60. Geb die Altersrente für schwerbehinderte Menschen OHNE Kürzung bekommen.
Bei den meisten Versorgungsämter besteht die Möglichkeit, auch heute noch, die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft zum Stichtag 16.11.2000 prüfen zu lassen. Begründen Sie Ihr ´Begehren mit einem berechtigten Interesse, namlich der Vermeidung von Rentenabschlägen.
Ich empfehle dringend dies zu tun. Damit würden Sie Rentenabschläge aus dem Weg räumen können.