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Höhe von Waisenrente herausfinden, ohne sie zu beantragen

von Joshua02.10.2009 | 10:47
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2 Antworten

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Hallo, ich bezoehe derzeit von meiner verstorbenen Mutter Halbwaisenrente, weiterhin noch Kindergeld und Studentenbafög. Nun ist leider auch meine Stiefmutter verstorben, und von ihre hätte ich vermutlich einen deutlich höheren Anspruch auf Halbwaisenrente. Da jedoch ein Betrag über 120 Euro ohnehin zu 100% am Bafög abgezogen wird, und das Bafög nur zu 50%, die Rente jeodch zu 100% als Einkommen beim Kindergeld berücksichtig wird, ist es für mich jetzt noch geschickter, die geringere Rente zu beziehen, bis mein Bafög-Anspruch wegfällt (ich werde vermutlich 1-2 Semester länger studieren). Sobald der Bafög-Anspruch wegfällt (und zufälligerweise zeitgleich auch der Kindergeldanspruch, da ich dann 25 werde), würde ich gerne die höhere Halbwaisenrente meiner Stiefmutter beantragen. Nun würde mich interessieren, ob ich die Höhe dieser neuen Halbwaisenrente irgendwie offiziell erfahren kann, ohne jedoch einen Antrag darauf zu stellen, da ich die rente ja noch nicht beziehen möchte. Mit freundlichen Grüßen Joshua

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Entstehen für einen Berechtigten mehrere Ansprüche auf Halbwaisenrente, ist der Rentenbeginn für jede Halbwaisenrente gesondert nach § 99 Abs. 2 SGB VI festzustellen, d.h. der Rentenbeginn der Waisenrente aufgrund des Todes Ihrer Stiefmutter hängt von der Antragstellung ab. Danach wird die Waisenrente von dem Monat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.Generell werden Hinterbliebenenrenten nicht für mehr als zwölf Kalendermonate vor dem Monat geleistet, in dem die Antragstellung erfolgt. Die Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent der Versichertenrente, auf die der Verstorbene (in Ihrem Fall Ihre Stiefmutter) Anspruch gehabt hätte oder die sie bereits bezogen hat. Zur Waisenrente wird zusätzlich ein Zuschlag gezahlt, der sich nach den zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten Ihrer Stiefmutter richtet. Deshalb kann man die Höhe nicht genau vorab mitteilen.

1 Antworten

Wolfgangam 02.10.2009 | 19:33
Hallo Joshua, ergänzend zum Experten ...Sie wären/sind verpflichtet, die höhere Waisenrenten in Anspruch zu nehmen, da BaföG eine nachrangige/einkommensabhängige Sozialleistung ist - auch wenn Ihnen dadurch andere finanzielle Nachteile entstehen würden. Im Hinblick auf BaföG ist natürlich jede weitere Rentenmark 'überflüssig', wenn ohnehin schon der bisherige Halbwaisenrentenmehrbetrag zur Kürzung führt. Die ungefähre Rentenhöhe wird man nur dann einschätzen können, wenn Sie die letzte Renteninformation/die letzte Rentenauskunft Ihrer Schwiegermutter in eine Beratungsstelle der DRV oder Rathaus mitbringen würden. Ansonsten hilft nur den Antrag stellen - dann mahlen die gesetzlichen Mühlen, die DRV wird die Bafög-Stelle informieren müssen. Gruß w.
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