Hallo Anna S.,
grundsätzlich ist die Höhe der Brutto-Rente des verstorbenen Ehemannes die Grundlage für die Berechnung der Höhe der Witwenrente.
In den ersten drei Monaten nach dem Versterben des Ehemannes erhält die Witwe die Witwenrente i.H.v. 100 %.
Abhängig von Alter und Heiratsdatum ergibt sich ab dem 4. Monat nach Versterben des Ehemannes eine große Witwenrente i.H.v. 60 % oder 55 %. Ab diesem Zeitpunkt wird auch der Einfluss eigenen Einkommens auf die Witwenrente geprüft und es erfolgt ggfs. eine Kürzung der Witwenrente.
Bei Vorliegen von Kranken- und Pflegeversicherungspflicht der Witwe werden aus der Witwenrente prozentual Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.