Bitte um eine Antwort betr. Witwenrente. Wird die Berechnung große Witwenrente 60% von der Bruttorente des Ehemannes berechnet,
Ja.
Die Abzüge für KV und PV beruhen zukünftig darauf, wie Sie selbst versichert sind.
Weitere evtl. wichtige Informationen zur Hinterbliebenenrente (z.B. auch wie Ihre eignen Einkünfte angerechnet werden) finden Sie auch in den Broschüren der DRV:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.html
Hallo Anna S.,
grundsätzlich ist die Höhe der Brutto-Rente des verstorbenen Ehemannes die Grundlage für die Berechnung der Höhe der Witwenrente.
In den ersten drei Monaten nach dem Versterben des Ehemannes erhält die Witwe die Witwenrente i.H.v. 100 %.
Abhängig von Alter und Heiratsdatum ergibt sich ab dem 4. Monat nach Versterben des Ehemannes eine große Witwenrente i.H.v. 60 % oder 55 %. Ab diesem Zeitpunkt wird auch der Einfluss eigenen Einkommens auf die Witwenrente geprüft und es erfolgt ggfs. eine Kürzung der Witwenrente.
Bei Vorliegen von Kranken- und Pflegeversicherungspflicht der Witwe werden aus der Witwenrente prozentual Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.