Hallo Klinikfrager,
mir ist das von Ihnen genannte Rundschreiben der Deutschen Rentenversicherung Schwaben leider nicht bekannt. Vielleicht fragen Sie einfach mal direkt in Augsburg nach ...
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Hallo Klinikfrager,
mir ist das von Ihnen genannte Rundschreiben der Deutschen Rentenversicherung Schwaben leider nicht bekannt. Vielleicht fragen Sie einfach mal direkt in Augsburg nach ...
Der letzte Satz ist die Frage, ergibt sich doch aus dem Text mit dem Fragezeichen, oder?Gerüchteweise werden seit diesem Jahr seitens der DRV (in der Regel) keine höhenverstellbaren Schreibtische mehr genehmigt. Dies sei hinsichtlich der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften Aufgabe des Arbeitgebers. Dies ginge aus einem Rundschreiben der DRV (Schwaben) hervor. Trifft dies zu und wird das von jeder DRV so gehandhabt?Möchten Sie eine Diskussion anregen? Das ist die falsche Plattform. Wo ist Ihre eigentliche Frage? Mfg
Ob dies ausreicht hängt von der Art der Behinderung/gesundheitlichen Einschränkung ab (kann z.B. nicht mehr länger sitzen). MfGGerüchteweise werden seit diesem Jahr seitens der DRV (in der Regel) keine höhenverstellbaren Schreibtische mehr genehmigt. Dies sei hinsichtlich der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften Aufgabe des Arbeitgebers. Dies ginge aus einem Rundschreiben der DRV (Schwaben) hervor. Trifft dies zu und wird das von jeder DRV so gehandhabt?Ein simpler höhenverstellbarer Schreibtischstuhl tut es doch wohl auch: https://www.amazon.de/SixBros-B%C3%BCrostuhl-Drehstuhl-Schreibti…
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