Wenn Sie schreiben, dass im Bescheid von 1998 nur 0,75 EGPT je Kind berücksichtigt wurden bedeutet dies, dass Ihr Rentenbeginn zwischen dem 01.01. und 01.06.1998 lag und Sie für die 12 Monate zu berücksichtigender Kindererziehungszeit (KEZ) der Kinder oder von dem, wo Sie die 0,7500 Entgeltpunkte für 12 Monate erhalten haben, keine eigenen Verdienste erzielt haben, denn die wurden bis Rentenbeginn 06-1998 stets davon abgezogen.
Wie schon dargelegt, begann ab 01.07.1998 eine sufenweise Anhebung auf 100% ind drei Jahresschritten.
- ab 07-1998 auf 85% = 0,8500 EGPT je Kind,
ab 07-1999 auf 90% = 0,9000 EGPT,
ab 07-2000 auf 100% = 1,0000 EGPT je Kind.
Die jeweilige Veränderung wurde im Anpassungsbescheid, der Ihnen im jeweiligen Jahr 1998, 1999, 2000 mit Wirkung ab jeweils 01.07. zugegangen ist, gesondert textlich und Wertmässig dargestellt, unabhängig von der übrigen Veränderung des Rentenwertes.
Dass Personen pro Kind 1,0000 EGPT ab 01.07.2000 bekamen ist ein Sonderfall für Bestandsrentner, denn für alle Neurentner ab 01.07.1998 wurde mit einem neuen Monatswert (KEZ) gerechnet, der bis 30.06.1998 0,0625 war und ab 01.07.1998 0,0833 EGPT je Monat, für 12 Monate nur 0,9996 beträgt.
In der Übergangszeit wurde für die Renten-Neuzugänge ab 07-1998 mit KEZ-Zeiten zwar mit 0,0833 je Monat gerechnet, wenn aber beispielsweise Rentenbeginn der 01.12.1998 war, ganz am Schluss der Berechnung nicht 0,9996 EGPT zugeordnet, sondern nur 0,8497, weil bis 30.06.1999 nur die 85% maximal zu berücksichtigen waren.