Der Experte möchte sich an dieser Diskussion nicht beteiligen.
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Und warum posten Sie das gleich 4 mal? Einmal hätte völlig gereicht!Ich lese viel hier im Forum, auch jetzt zu dem Thema höhere Abschläge. Ich mach mir so meine Gedanken, bin 53 geb., schwerbeh., wollte mit 63J u 7 mon. in Rente. Ob meine Rechnung nach der Wahl nächstes Jahr noch so wird. Freu mich über andere MeinungenDa dürften Sie auf der sicheren Seite sein, da es ja in der Regel so ist, daß die Altersrente nicht unter dem EM-Rente liegt. Es sei denn, die ändern diese Regelung auch.
Nach der derzeitigen Rechtslage können Sie die beabsichtigte Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 63 Jahren und 7 Monaten abschlagsfrei bezihen. Die von "Konrad Schießl" genannten Abschläge in Höhe von 3,6 % sind falsch.Meine Glaskugel sagt dazu:Vielleicht,vielleicht auch nicht.Es soll ja auch noch Staats Gläubige geben. Meine deshalb. die 3,6% Abschläge verändern sich nicht nach oben. Wollten sie schon mit 60 J und 7 Monate in Rente sind ja auch 10,8% Abschlag genug. MfG.
sorry, das war ein Versehen.Da dürften Sie auf der sicheren Seite sein, da es ja in der Regel so ist, daß die Altersrente nicht unter dem EM-Rente liegt. Es sei denn, die ändern diese Regelung auch.Und warum posten Sie das gleich 4 mal? Einmal hätte völlig gereicht!
Schade, Sie reklamierten meine Ausrechnung, erklären aber nicht warum diese falsch ist. Wie Sie ,bestätigte auch ich ,mit 63,7 Jahren ist bei 50% Behinderung die abschlagsfreie Rente möglich. Ergänzend wies ich darauf hin, auch schon mit 60,7 Jahren ist die Rente möglich, aller- dings mit 10,8% Abschlage. Dies siind bei 0,30% Abschlag pro Monat für ein Jahr 3,6%, in drei Jahren nach den Grund- rechenarten insgesamt 10,8%. für drei Jahre ( 36 mal 0,30%). Auch für die Geburtsjahrgänge 1945 bis 1963 war und ist dies schon geltendes Recht. Scheinbar liege ich hier falsch, erklären Sie doch was richtig ist , damit ich meine Falsch- behauptung künftig unterlasse. Herlichen Dank für ihre Auskunft. MfG.Es soll ja auch noch Staats Gläubige geben. Meine deshalb. die 3,6% Abschläge verändern sich nicht nach oben. Wollten sie schon mit 60 J und 7 Monate in Rente sind ja auch 10,8% Abschlag genug. MfG.Nach der derzeitigen Rechtslage können Sie die beabsichtigte Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 63 Jahren und 7 Monaten abschlagsfrei beziehen. Die von "Konrad Schießl" genannten Abschläge in Höhe von 3,6 % sind falsch.
Der Fragesteller "Tom" erkundigte sich danach, wie es sich mit den Abschlägen verhält, wenn er als Schwerbehinderter mit 63 Jahren und 7 Monaten in Rente gehen möchte. Ihre erste Antwort "Meine deshalb. die 3,6% Abschläge verändern sich nicht nach oben" ist eindeutig falsch, denn sind mit 63 Jahren und 7 Monaten eben nicht 3,6 %, sondern 0,0 %. Auch ihre nachgeschobene zweiter Hinweis "Auch für die Geburtsjahrgänge 1945 bis 1963 war und ist dies schon geltendes Recht" enstpricht nicht den Tatsachen. Die Altersgrenzen für de Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird - abgesehen von Vertrauensschutztatbeständen - erst ab Geburtsjahrgang 1952 ff. angehoben, für die Jahrgänge 1951 und jünger verbleibt es bei den bis 2011 geltenden Grenzen.Schade, Sie reklamierten meine Ausrechnung, erklären aber nicht warum diese falsch ist. Wie Sie ,bestätigte auch ich ,mit 63,7 Jahren ist bei 50% Behinderung die abschlagsfreie Rente möglich. Ergänzend wies ich darauf hin, auch schon mit 60,7 Jahren ist die Rente möglich, aller- dings mit 10,8% Abschlage. Dies siind bei 0,30% Abschlag pro Monat für ein Jahr 3,6%, in drei Jahren nach den Grund- rechenarten insgesamt 10,8%. für drei Jahre ( 36 mal 0,30%). Auch für die Geburtsjahrgänge 1945 bis 1963 war und ist dies schon geltendes Recht. Scheinbar liege ich hier falsch, erklären Sie doch was richtig ist , damit ich meine Falsch- behauptung künftig unterlasse. Herlichen Dank für ihre Auskunft. MfG.Nach der derzeitigen Rechtslage können Sie die beabsichtigte Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 63 Jahren und 7 Monaten abschlagsfrei beziehen. Die von "Konrad Schießl" genannten Abschläge in Höhe von 3,6 % sind falsch.Meine Glaskugel sagt dazu:Vielleicht,vielleicht auch nicht.Es soll ja auch noch Staats Gläubige geben. Meine deshalb. die 3,6% Abschläge verändern sich nicht nach oben. Wollten sie schon mit 60 J und 7 Monate in Rente sind ja auch 10,8% Abschlag genug. MfG.
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