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Experten-Antwort

Höhere Abschläge?

von Tom06.01.2013 | 13:54
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23 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich lese viel hier im Forum, auch jetzt zu dem Thema höhere Abschläge. Ich mach mir so meine Gedanken, bin 53 geb., schwerbeh., wollte mit 63J u 7 mon. in Rente. Ob meine Rechnung nach der Wahl nächstes Jahr noch so wird. Freu mich über andere Meinungen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Experte möchte sich an dieser Diskussion nicht beteiligen.

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22 Antworten

Glaskugelbesitzeram 06.01.2013 | 14:48
Meine Glaskugel sagt dazu:Vielleicht,vielleicht auch nicht.
Konrad Schießlam 06.01.2013 | 17:16
Es soll ja auch noch Staats Gläubige geben. Meine deshalb. die 3,6% Abschläge verändern sich nicht nach oben. Wollten sie schon mit 60 J und 7 Monate in Rente sind ja auch 10,8% Abschlag genug. MfG.
Tomam 06.01.2013 | 18:49
Danke Ihnen Schiko, aber wer kann sich bei 1300 Euro Bruttorente auch noch 10,8 % Abschlag leisten. Ich glaube viele wollen schnell in Rente, auch mit hohem Abschlag. Dann reicht die Rente nicht, viele wissen nicht das man für 200 Euro Nebenjob viel bei einer Bank fegen muß. Eine Frechheit ist das selbst schwer erkrankte diese hohen Abschläge haben. Die Witwen stehen dann mit 600 Euro Witwenrente da, obwohl Sie 3 Ki. haben. Die Leute bekommen keine Kinder mehr, arbeiten beide haben ein schönes Leben mit wenig Ängste und Stress.
Tomam 06.01.2013 | 19:07
Und warum diese Antwort?
KSCam 06.01.2013 | 19:26
...weil die Experten zu dieser Frage genauso viel sagen können wie Ihr Friseur, Bäcker oder Ihr Pfarrer..... Politische Diskussionen sind nicht Gegenstand dieses Forums.
Otto N.am 06.01.2013 | 20:08
Es soll Rentner geben, die auch ohne Abschläge mit deutlich weniger als 1300 Euro Rente auskommen müssen und das auch schaffen, weil alles über ca. 700 Euro schon über dem GRUSI-Niveau liegt. Warum sollte sich ein Rentner mit 1300 Euro Bruttorente also keine 10,8 Prozent Abschläge leisten können? Er hätte dann immer noch über 1100 Euro und somit ca. 400 Euro mehr als ein Rentner auf etwas höherem GRUSI-Niveau. Wenn Sie jetzt gefragt hätten, wie sich ein Rentner mit einer Bruttorente von knapp 800 Euro 10,8 Prozent Abschläge leisten kann, dann hätte ich Ihnen voll zugestimmt!
Frau Armbrusteram 06.01.2013 | 20:58
Ihre Argumente sind völlig richtig. Da aber die überwiegende Zahl dieser Kläger real nichts dagegen unternimmt und sogar weiterhin Blockparteien wählt, wird sich an dieser Situation nichts ändern. Deshalb bin auch aufgrund dieser Erfahrung der Meinung, daß man grundsätzlich beim Thema des Forums bleiben soll.
PfandFaschenRentneram 06.01.2013 | 21:40
Ist GRUSI = Gruseliges Niveau ? Vielleicht glauben sich die Experten in Sicherheit ? PfandFaschenRentner
Gabriele Andereram 07.01.2013 | 00:23
Da dürften Sie auf der sicheren Seite sein, da es ja in der Regel so ist, daß die Altersrente nicht unter dem EM-Rente liegt. Es sei denn, die ändern diese Regelung auch.
Gabriele Andereram 07.01.2013 | 00:23
Da dürften Sie auf der sicheren Seite sein, da es ja in der Regel so ist, daß die Altersrente nicht unter dem EM-Rente liegt. Es sei denn, die ändern diese Regelung auch.
Gabriele Andereram 07.01.2013 | 00:23
Da dürften Sie auf der sicheren Seite sein, da es ja in der Regel so ist, daß die Altersrente nicht unter dem EM-Rente liegt. Es sei denn, die ändern diese Regelung auch.
Gabriele Andereram 07.01.2013 | 00:23
Da dürften Sie auf der sicheren Seite sein, da es ja in der Regel so ist, daß die Altersrente nicht unter dem EM-Rente liegt. Es sei denn, die ändern diese Regelung auch.
Otto N.am 07.01.2013 | 03:20
Zitat von Gabriele Anderer anzeigenausblenden
Ich lese viel hier im Forum, auch jetzt zu dem Thema höhere Abschläge. Ich mach mir so meine Gedanken, bin 53 geb., schwerbeh., wollte mit 63J u 7 mon. in Rente. Ob meine Rechnung nach der Wahl nächstes Jahr noch so wird. Freu mich über andere Meinungen
Da dürften Sie auf der sicheren Seite sein, da es ja in der Regel so ist, daß die Altersrente nicht unter dem EM-Rente liegt. Es sei denn, die ändern diese Regelung auch.
Und warum posten Sie das gleich 4 mal? Einmal hätte völlig gereicht!
Mitleseram 07.01.2013 | 10:31
Zitat von Konrad Schießl anzeigenausblenden
Meine Glaskugel sagt dazu:Vielleicht,vielleicht auch nicht.
Es soll ja auch noch Staats Gläubige geben. Meine deshalb. die 3,6% Abschläge verändern sich nicht nach oben. Wollten sie schon mit 60 J und 7 Monate in Rente sind ja auch 10,8% Abschlag genug. MfG.
Nach der derzeitigen Rechtslage können Sie die beabsichtigte Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 63 Jahren und 7 Monaten abschlagsfrei bezihen. Die von "Konrad Schießl" genannten Abschläge in Höhe von 3,6 % sind falsch.
Tomam 07.01.2013 | 07:47
Das Sie KSC von solchen Beiträgen nichts wissen wollen ist mir klar. Die kleinen Leute sind halt so und das wird immer so bleiben. Sie haben schon Neid bei 1300 Euro Bruttorente nach 49 J. Arbeit. 800 Euro bekommen ja Leute die nie gearbeitet haben. Dann noch hohen Abschlag, wer soll von 1000 Netto das Haus und das teure Heizöl bezahlen. Urlaub besteht dann aus Wanderungen um den nächsten Berg, da ja Benzin zu teuer ist.
Bertlam 07.01.2013 | 11:46
Sie jammern auf hohem Niveau.Machen Sie sich erstmal kundig,(google ist auch hier Ihr Freund)wie hoch die Durchschnittsrente in Deutschland ist,da werden Sie feststellen,sie liegt knapp über 1000 € Brutto und das für Menschen,die auch ihr Leben lang gearbeitet haben.
Tomam 07.01.2013 | 12:23
Bertl Sie haben recht, davon zu leben ist eben sehr schwer, wenn die Frau nur 400 Euro-Job hat.
Konrad Schießlam 07.01.2013 | 23:38
Zitat von Mitleser anzeigenausblenden
Mitleser schrieb

Meine Glaskugel sagt dazu:Vielleicht,vielleicht auch nicht.

[/quote]

Es soll ja auch noch Staats Gläubige geben.

Meine deshalb. die 3,6% Abschläge verändern sich nicht nach oben.

Wollten sie schon mit 60 J und 7 Monate

in Rente sind ja auch 10,8% Abschlag genug.

MfG.

[/quote]

Nach der derzeitigen Rechtslage können Sie die beabsichtigte Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 63 Jahren und 7 Monaten abschlagsfrei beziehen.

Die von "Konrad Schießl" genannten Abschläge in Höhe von 3,6 % sind falsch.

[/quote]

Schade, Sie reklamierten meine Ausrechnung, erklären aber nicht warum diese falsch ist.

Wie Sie ,bestätigte auch ich ,mit 63,7 Jahren

ist bei 50% Behinderung die abschlagsfreie

Rente möglich.

Ergänzend wies ich darauf hin, auch schon

mit 60,7 Jahren ist die Rente möglich, aller-

dings mit 10,8% Abschlage. Dies siind bei

0,30% Abschlag pro Monat für ein Jahr

3,6%, in drei Jahren nach den Grund-

rechenarten insgesamt 10,8%. für drei

Jahre ( 36 mal 0,30%).

Auch für die Geburtsjahrgänge 1945 bis

1963 war und ist dies schon geltendes Recht.

Scheinbar liege ich hier falsch, erklären Sie doch was richtig ist , damit ich meine Falsch-

behauptung künftig unterlasse.

Herlichen Dank für ihre Auskunft.

MfG.

[/quote]

Der Fragesteller "Tom" erkundigte sich danach, wie es sich mit den Abschlägen verhält, wenn er als Schwerbehinderter mit 63 Jahren und 7 Monaten in Rente gehen möchte.

Ihre erste Antwort "Meine deshalb. die 3,6% Abschläge verändern sich nicht nach oben" ist eindeutig falsch, denn sind mit 63 Jahren und 7 Monaten eben nicht 3,6 %, sondern 0,0 %.

Auch ihre nachgeschobene zweiter Hinweis "Auch für die Geburtsjahrgänge 1945 bis 1963 war und ist dies schon geltendes Recht" enstpricht nicht den Tatsachen.

Die Altersgrenzen für de Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird - abgesehen von Vertrauensschutztatbeständen - erst ab Geburtsjahrgang 1952 ff. angehoben, für die Jahrgänge 1951 und jünger verbleibt es bei den bis 2011 geltenden Grenzen.

Es soll ja auch noch Staats Gläubige geben. Meine deshalb. die 3,6% Abschläge verändern sich nicht nach oben. Wollten sie schon mit 60 J und 7 Monate in Rente sind ja auch 10,8% Abschlag genug. MfG.
Nach der derzeitigen Rechtslage können Sie die beabsichtigte Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 63 Jahren und 7 Monaten abschlagsfrei beziehen. Die von "Konrad Schießl" genannten Abschläge in Höhe von 3,6 % sind falsch.
Schade, Sie reklamierten meine Ausrechnung, erklären aber nicht warum diese falsch ist. Wie Sie ,bestätigte auch ich ,mit 63,7 Jahren ist bei 50% Behinderung die abschlagsfreie Rente möglich. Ergänzend wies ich darauf hin, auch schon mit 60,7 Jahren ist die Rente möglich, aller- dings mit 10,8% Abschlage. Dies siind bei 0,30% Abschlag pro Monat für ein Jahr 3,6%, in drei Jahren nach den Grund- rechenarten insgesamt 10,8%. für drei Jahre ( 36 mal 0,30%). Auch für die Geburtsjahrgänge 1945 bis 1963 war und ist dies schon geltendes Recht. Scheinbar liege ich hier falsch, erklären Sie doch was richtig ist , damit ich meine Falsch- behauptung künftig unterlasse. Herlichen Dank für ihre Auskunft. MfG.
Mitleseram 08.01.2013 | 15:37
Zitat von Konrad Schießl anzeigenausblenden
Meine Glaskugel sagt dazu:Vielleicht,vielleicht auch nicht.
Es soll ja auch noch Staats Gläubige geben. Meine deshalb. die 3,6% Abschläge verändern sich nicht nach oben. Wollten sie schon mit 60 J und 7 Monate in Rente sind ja auch 10,8% Abschlag genug. MfG.
Nach der derzeitigen Rechtslage können Sie die beabsichtigte Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 63 Jahren und 7 Monaten abschlagsfrei beziehen. Die von "Konrad Schießl" genannten Abschläge in Höhe von 3,6 % sind falsch.
Schade, Sie reklamierten meine Ausrechnung, erklären aber nicht warum diese falsch ist. Wie Sie ,bestätigte auch ich ,mit 63,7 Jahren ist bei 50% Behinderung die abschlagsfreie Rente möglich. Ergänzend wies ich darauf hin, auch schon mit 60,7 Jahren ist die Rente möglich, aller- dings mit 10,8% Abschlage. Dies siind bei 0,30% Abschlag pro Monat für ein Jahr 3,6%, in drei Jahren nach den Grund- rechenarten insgesamt 10,8%. für drei Jahre ( 36 mal 0,30%). Auch für die Geburtsjahrgänge 1945 bis 1963 war und ist dies schon geltendes Recht. Scheinbar liege ich hier falsch, erklären Sie doch was richtig ist , damit ich meine Falsch- behauptung künftig unterlasse. Herlichen Dank für ihre Auskunft. MfG.
Der Fragesteller "Tom" erkundigte sich danach, wie es sich mit den Abschlägen verhält, wenn er als Schwerbehinderter mit 63 Jahren und 7 Monaten in Rente gehen möchte. Ihre erste Antwort "Meine deshalb. die 3,6% Abschläge verändern sich nicht nach oben" ist eindeutig falsch, denn sind mit 63 Jahren und 7 Monaten eben nicht 3,6 %, sondern 0,0 %. Auch ihre nachgeschobene zweiter Hinweis "Auch für die Geburtsjahrgänge 1945 bis 1963 war und ist dies schon geltendes Recht" enstpricht nicht den Tatsachen. Die Altersgrenzen für de Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird - abgesehen von Vertrauensschutztatbeständen - erst ab Geburtsjahrgang 1952 ff. angehoben, für die Jahrgänge 1951 und jünger verbleibt es bei den bis 2011 geltenden Grenzen.
Gundela Berneram 09.01.2013 | 17:36
Also, ich bin ebenfalls Jahrgang 53 und weiß nicht, wie man mit mit knapp 60 auf 49 Arbeitsjahre kommen kann????? Ich beziehe seit 2011 volle EM-Rente, bin Schwerbehindert, habe seit dem 17.Lebensjahr immer gearbeitet, komme auf ca. 38/39 Jahre Anrechnungszeiten, war nur ca.1Jahr Alg1, davon 8 Mon. Weiterbildung. Meine Nettorente beträgt jetzt rd. 790 € mit 10,8% Abzug. Es ist kein Neid, der mich hier Schreiben lässt. Aber vielleicht überlegst Du mal erst, bevor Du so etwas schreibst. Klar, ich hätte auch gerne mehr Rente. Lieber würde ich aber noch arbeiten können!
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