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Experten-Antwort

höhere Anrechnungen bei Krankheit?

von einer Ratsuchenden08.03.2012 | 20:14
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4 Antworten

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Hallo, aufgrund einer Erkrankung erhielt ich erst ein Jahr Krankengeld und dann, nach der Aussteuerung, ein Jahr ALG1. Auch unter dem Bezug von ALG1 war ich weiterhin erkrankt und dadurch -krankheitsbedingt- nur eingeschränkt vermittelbar. Nun habe ich erfahren, daß sich nachgewiesene Krankenzeiten auf die Anrechnungszeiten günstiger auswirken als Zeiten der Arbeitslosigkeit. 1) Ist das so? Leider erhalte ich dazu beim DRV widersprüchliche Aussagen. Zudem mußte ich erfahren, daß das Arbeitsamt dem Rententräger lediglich den ALG1-Bezug gemeldet hat, nicht aber meine zeitgleiche Langzeiterkrankung. 1)a) Macht es Sinn, dem Rententräger rückwirkend für 2011 alle meine AUs aus der Zeit des ALG1-Bezuges einzureichen, damit sich dies begünstigender auf meine Anwartschaftszeiten auswirkt als die reine Arbeitslosigkeit (wenn dem denn so ist)? Inzwischen endete auch das ALG1, ich werde beim Arbeitsamt aber weiterhein als arbeitslos (ohne Leistung) geführt. 2) Würde es sich in diesem Status in jedem Fall günstiger auf die Anrechnungszeiten auswirken, wenn ich bei der DRV die Nachweise (AUs) über meine immer noch andauernde Erkrankung einreiche? -Besten Dank vorab-

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1.Zeiten der Arbeitslosigkeit nach dem 30.06.1978 und der Krankheit nach dem 31.12.1983 o h n e Leistungsbezug werden n i c h t bewertet. D.h.es macht keinen Sinn diese Zeiten neben einem Sozialleistungsbezug gleichzeitig zu beantragen. Außerdem sind Zeiten der Arbeitsunfähigkeit nach drei Jahren nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr zu berücksichtigen, weil dann keine Arbeitsunfähigkeit i.S. des Krankenversicherungsrechts mehr vorliegt; daraus folgt, dass nach Beendigung dieses Zeitraums keine Anrechnungszeiten wegen Krankheit mehr zu berücksichtigen sind.

2. Die weitere Meldung als Arbeitsloser ist zwingend erforderlich, damit die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Rente wegen Verminderung weiterhin erfüllt bleiben.

3. Die Höhe des Rentenanspruchs wird ermittelt aufgrund der zurückgelegten Entgeltpunkte (Erwerb von Beitragszeiten). Eine Addierung von Krankheiten im Rahmen der Ermittlung von Entgeltpunkten gibt es nicht.

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3 Antworten

Kopf schüttelam 09.03.2012 | 07:37
" Nun habe ich erfahren, daß sich nachgewiesene Krankenzeiten auf die Anrechnungszeiten günstiger auswirken als Zeiten der Arbeitslosigkeit. " Wie kommen Sie denn darauf ? So einen Quatsch habe ich ja noch nie gehört... Also dem ist nicht so. Demnach sind alle Fragen mit nein zu beantworten.
Hermann Kantam 09.03.2012 | 12:55
Ich hab mal gehört , jemand der Krebs hat bekommt 2 Rentenpunkte. Mit Rückenchmerzen bekommt man nur 0,3 Punkte und eine Grippe wird nur mit 0,10 Punkten bewertet. Hat man mehrere Erkrankungen so werden die Rentenpunkte daraus dann einzeln zusammengerechnet und dem Rentenkonto dann gutgeschrieben.
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