Hallo Wundernase,
natürlich haben Sie die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente anstelle einer Altersrente zu beantragen.
Der Rentenbeginn ist maßgeblich für die Anwendung des ab 01.07.2014 in Kraft tretenden Rechts.
Sofern der Leistungsfall der Erwerbsminderung am 01.06.14 oder später eingetreten ist, ergibt sich als Rentenbeginn frühestens der 01.07.14.
Sollte der Leistungsfall jedoch bis zum 31.05.14 eingetreten sein, so wäre der Antrag nach § 99 SGB VI bis zum 31.08.14 rechtzeitig gestellt, um einen Rentenbeginn 01.06.14 zu begründen.
Dies sollten Sie ggfs. in Ihrer Planung bedenken.
Bezüglich der Rentenhöhe der jeweiligen möglichen Rentenart kann man hier sowieso keine abschließende Auskunft geben, da gerade bei der Erwerbsminderungsrente viel vom maßgeblichen Leistungsfall abhängt und dieser ja noch nicht bekannt ist.