Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Höhere Rente durch Scheidung bewilligt - Zahlung?

von Rentier28.12.2018 | 11:15
125 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, meine Rente hat sich ab 01.12.2018 erhöht. Bescheid liegt seit Anf. Dezember vor. Beispieldaten: bisher 1.000€ neu 1.400€ Text im Bescheid: Monatliche Rente ab 01.01.2019 1.400€. Für den Monat Dezember erhalten Sie eine Nachzahlung von 400€. Diese Nachzahlung erfolgte am 10.12.2018. Heute erhielt ich auf mein Konto wieder nur 1.000€. Also nicht 1.400€ oder zwei Zahlungen mit 1.000€ und 400€. Ist hier anzunehmen, dass die Umstellung des Zahlbetrags im System vergessen wurde? Und wo oder wie reklamiere ich am Besten (heute vor Jahreswechsel ;-)? Danke.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rentier,

ich nehme an, dass sie ihre Rente nachschüssig, also am Monatsende für den abgelaufenen Monat, erhalten.

Dann haben sie aktuell die Monatsrente (von 1000 Euro) für Dezember erhalten. Zusammen mit der Nachzahlung von 400 Euro sind das dann 1400 Euro, als ihr neuer Rentenbetrag Dezember 2018.

Ab Januar 2019 (Zahlung dieser Monatsrente Ende Januar) sollten sie dann 1400 Euro in einer Summe erhalten.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Aus den Worten im Bescheid Text können sie das nicht ableiten.

Entscheid ist, wann ihre Rente begonnen hat.

Renten mit Beginn bis 2004 wurden (und werden weiterhin) vorschüssig, also für den anstehenden Monat bezahlt (wie zB Pensionen auch).

Renten mit einem Rentenbeginn ab 2005 werden nachschüssig, also am Monatsende für den abgelaufenen Monat gezahlt.

Ich nehme an, dass ihre Rente nach 2004 begonnen hat. Dann wären die Zahlen und Zahlungen logisch und nachvollziehbar.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hut hat soweit recht.

Sie haben eine "Nachzahlung" für einen Zeitraum erhalten, für den sie die laufende/reguläre Zahlung noch gar nicht erhalten haben.

Also quasi eine Abschlagszahlung auf ihre zustehenden 1400 Euro, die in Gänze eigentlich erst Ende Dezember zugestanden hätten.

Ich kann sie allerdings an einer Stelle beruhigen. Die Rententräger stellen keine Rechnung für entgangene Zinsen zwischen der Zahlung Mitte Dezember und dem zustehenden Zahlungszeitpunkt (Ende Dezember) in Rechnung.

Sprachlich gebe ich ihnen allerdings recht, dass es schon irritieren kann, wenn etwas als "Nachzahlung" betitelt wird, sich dann aber wie eine "Vorauszahlung" darstellt. Aber das ist verwaltungstechnisch nicht anders lösbar.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Rentieram 28.12.2018 | 11:48
Danke schon mal für die Antwort. Ergänzung: Ich erhalte noch eine (jetzt verminderte) Pension immer zum Monatsanfang. Der Text des Bescheides und die bisher erhalten Zahlungen signalisiert mir eher eine Vorauszahlung. Auszug aus dem Bescheid vom 06.12.2018 (etwas verkürzt) : Für die Zeit ab 01.12.2018 Monatlicher Zahlbetrag 1.400€ Für die Zeit ab 01.01.2019 Monatlicher Zahlbetrag 1.405€ Berechnung der Nachzahlung Abrechnung für abgelaufene Zeiträume mit Verrechnung von Beträgen vom 01.12.2018-31.12.2018 für 1 Monat Nachzahlung 1.400€ zu verrechnen 1.000€ verbleibende Nachzahlung 400€ Die Nachzahlung für Dezember ging bereits am 10.12.2018 auf meinem Konto ein. Sagt vermutlich eher aus, dass im Voraus gezahlt wird. Danke
Rentieram 28.12.2018 | 12:29
Danke. Hab's jetzt gefunden: Vor der ersten Rentenzahlung kam die Mitteilung "Ihr Leistungsträger hat uns angewiesen, die vorbezeichnete laufende Rente erstmals Ende 09.2012 für den Monat 09.12 zu zahlen." Insofern o.k. Allerdings ist dann, falls es kein Fehler war, fälschlicherweise Anf. Dezember 2018 eine als "Nachzahlung" bezeichnete "Vorauszahlung" erfolgt. Danke für die Klärung.
Hutam 28.12.2018 | 12:35
Mach es doch nicht zu kompliziert. Die " Nachzahlung" wurde früh, also vor der fälligen Zahlung überwiesen, weil es so einfacher und besser für dich war. Unglaublich alles zu deinem Vorteil gelaufen aber misstrauisch.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026