Höhere Rente durch Scheidung bewilligt - Zahlung?

von
Rentier

Hallo,
meine Rente hat sich ab 01.12.2018 erhöht. Bescheid liegt seit Anf. Dezember vor.
Beispieldaten:
bisher 1.000€ neu 1.400€
Text im Bescheid:
Monatliche Rente ab 01.01.2019 1.400€. Für den Monat Dezember erhalten Sie eine Nachzahlung von 400€.
Diese Nachzahlung erfolgte am 10.12.2018.

Heute erhielt ich auf mein Konto wieder nur 1.000€. Also nicht 1.400€ oder zwei Zahlungen mit 1.000€ und 400€.

Ist hier anzunehmen, dass die Umstellung des Zahlbetrags im System vergessen wurde? Und wo oder wie reklamiere ich am Besten (heute vor Jahreswechsel ;-)?

Danke.

Experten-Antwort

Hallo Rentier,
ich nehme an, dass sie ihre Rente nachschüssig, also am Monatsende für den abgelaufenen Monat, erhalten.
Dann haben sie aktuell die Monatsrente (von 1000 Euro) für Dezember erhalten. Zusammen mit der Nachzahlung von 400 Euro sind das dann 1400 Euro, als ihr neuer Rentenbetrag Dezember 2018.
Ab Januar 2019 (Zahlung dieser Monatsrente Ende Januar) sollten sie dann 1400 Euro in einer Summe erhalten.

von
Rentier

Danke schon mal für die Antwort.

Ergänzung: Ich erhalte noch eine (jetzt verminderte) Pension immer zum Monatsanfang. Der Text des Bescheides und die bisher erhalten Zahlungen signalisiert mir eher eine Vorauszahlung.

Auszug aus dem Bescheid vom 06.12.2018 (etwas verkürzt) :

Für die Zeit ab 01.12.2018
Monatlicher Zahlbetrag 1.400€

Für die Zeit ab 01.01.2019
Monatlicher Zahlbetrag 1.405€

Berechnung der Nachzahlung
Abrechnung für abgelaufene Zeiträume mit Verrechnung von Beträgen
vom 01.12.2018-31.12.2018 für 1 Monat
Nachzahlung 1.400€
zu verrechnen 1.000€
verbleibende Nachzahlung 400€

Die Nachzahlung für Dezember ging bereits am 10.12.2018 auf meinem Konto ein. Sagt vermutlich eher aus, dass im Voraus gezahlt wird.

Danke

Experten-Antwort

Aus den Worten im Bescheid Text können sie das nicht ableiten.
Entscheid ist, wann ihre Rente begonnen hat.
Renten mit Beginn bis 2004 wurden (und werden weiterhin) vorschüssig, also für den anstehenden Monat bezahlt (wie zB Pensionen auch).
Renten mit einem Rentenbeginn ab 2005 werden nachschüssig, also am Monatsende für den abgelaufenen Monat gezahlt.
Ich nehme an, dass ihre Rente nach 2004 begonnen hat. Dann wären die Zahlen und Zahlungen logisch und nachvollziehbar.

von
Rentier

Danke. Hab's jetzt gefunden:

Vor der ersten Rentenzahlung kam die Mitteilung "Ihr Leistungsträger hat uns angewiesen, die vorbezeichnete laufende Rente erstmals Ende 09.2012 für den Monat 09.12 zu zahlen."

Insofern o.k.
Allerdings ist dann, falls es kein Fehler war, fälschlicherweise Anf. Dezember 2018 eine als "Nachzahlung" bezeichnete "Vorauszahlung" erfolgt.

Danke für die Klärung.

von
Hut

Mach es doch nicht zu kompliziert.
Die " Nachzahlung" wurde früh, also vor der fälligen Zahlung überwiesen, weil es so einfacher und besser für dich war.
Unglaublich alles zu deinem Vorteil gelaufen aber misstrauisch.

Experten-Antwort

Hut hat soweit recht.
Sie haben eine "Nachzahlung" für einen Zeitraum erhalten, für den sie die laufende/reguläre Zahlung noch gar nicht erhalten haben.
Also quasi eine Abschlagszahlung auf ihre zustehenden 1400 Euro, die in Gänze eigentlich erst Ende Dezember zugestanden hätten.

Ich kann sie allerdings an einer Stelle beruhigen. Die Rententräger stellen keine Rechnung für entgangene Zinsen zwischen der Zahlung Mitte Dezember und dem zustehenden Zahlungszeitpunkt (Ende Dezember) in Rechnung.

Sprachlich gebe ich ihnen allerdings recht, dass es schon irritieren kann, wenn etwas als "Nachzahlung" betitelt wird, sich dann aber wie eine "Vorauszahlung" darstellt. Aber das ist verwaltungstechnisch nicht anders lösbar.

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