Seit 1.9.2008 wird eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bezogen, künftig ab 1.4.2016 als arbeitsmarktbedingte Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, die von der Rentenhöhe her einer Rente wegen voller Erwerbsminderung entspricht (nach altem Recht).
Durch die gesetzliche Neuregelung wurde die Zurechnungszeit, mithin die Rentenhöhe, für EM-Renten mit Beginn nach dem 30. Juni 2014 erhöht.
Empfiehlt es sich daher, aktuell einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung zu stellen, um in den Genuß der verbesserten Regelung zu kommen?