Im Rahmen der Berichterstattung über das sog. Flexi-Rentengesetz habe ich die Information erhalten, dass die Zurechnungszeit für Rente wegen Ewerbsminderung vom 62. auf das 65. Lebensjahr erhöht werden soll. Ist eine gesetzl. Regelung dieser Art zum 01.01.2017 in Kraft getreten oder handelte es sich nur um einen Vorschlag im Gesetzgebungsverfahren?
mfg
Otraholz
nein. Eine Änderung des § 59 SGB 6:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__59.html
erfolgte nicht. Das im BGBl veröffentlichte Gesetz können Sie hier nachlesen:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%255B@attr_id=%2527bgbl116s2838.pdf%2527%255D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl116s2838.pdf%27%5D__1483461422057
Gruß
w.
Dieser Plan existiert momentan vielleicht im Kopf von Frau Nahles oder sonstjemand.
Im Flexirentengesetz steht davon nicht. Und einen Gesetzesentwurf dazu gibt es meines Wissens auch nicht.
Abwarten und Tee trinken, oder ein Hefeweizen....
Dieser Plan existiert momentan vielleicht im Kopf von Frau Nahles oder sonstjemand.
Im Flexirentengesetz steht davon nicht. Und einen Gesetzesentwurf dazu gibt es meines Wissens auch nicht.
Abwarten und Tee trinken, oder ein Hefeweizen....
Hefe bläht auf, besser Schwarzbier oder Kölsch