Hallo!
Meine Mutter erhält Rente wg. Erwerbsminderung. Nun hat sich ihr Zustand dermassen verschlechtert, dass sie nicht einmal mehr ihre Wohnung verlassen kann. Wie können wir einen Antrag auf Rente wegen "voller" Erwerbsunfähigkeit stellen?
Danke, Guten Rutsch und Frohes Neues Jahr!
Den Begriff der "Erwerbsunfähigkeitsrente" gab es früher (ich glaube so etwa bis 2001?).
Seither heißt die "volle Rente" "Rente gegen voller Erwerbsminderung".
Mehr gibt es nicht und daher geht es auch nicht, dass jemand der die Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommt einen Antrag stellt, dass er die frühere Erwerbsunfähigkeitsrente bekommt.
So ein Antrag wäre "reiner Schwachsinn" und könnte von der DRV gar nicht bearbeitet werden - man bekäme bestenfalls ein Schreiben mit obigem Inhalt.
Mehr als Beschäftigungstherapie für alle Beteiligten ist das von Ihnen angedachte Unterfangen nicht - also lassen Sie es sein.
Die Dame könnte vielleicht Pflegegeld o.ä. bekommen; das ist aber nicht die Baustelle der DRV.......
Meine Mutter erhält Rente wegen Erwerbsminderung. Wie können wir einen Antrag auf Rente wegen "voller" Erwerbsunfähigkeit stellen?
Welche Rente wegen Erwerbsminderung bezieht Ihre Mutter denn jetzt? Unter diesen Begriff fallen alle Erwerbsminderungsrenten.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__43.html
Das maximal mögliche ist eine volle Rente wegen voller Erwerbsminderung. Wenn Ihre Mutter diese noch nicht hat, kann sie unter Hinweis auf den verschlechterten Gesundheitszustand die Prüfung der Gewährung dieser Rente formlos schriftlich beantragen. Schreiben sie einfach selbst einen Brief an den zuständigen Rentenversicherungsträger und lassen den von Ihrer Mutter unterschreiben. Günstig ist es, wenn Sie beweiskräftige ärztliche Unterlagen zugleich mit übersenden und das Formular R210 beifügen.
Hier erhältlich:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/R0210.pdf
Trotz des rüden Untertons danke ich KSC für die schnelle Antwort, denn sie verdeutlicht, dass ich an der Verwendung der Begrifflichkeiten arbeiten muss. Ich korrigiere: Meine Mutter erhält Rente wg. teilw. Erwerbsminderung, die sie gern auf Rente wegen voller Erwerbsminderung aufstocken würde.
Danke an Sozialröchler, das ist die Art Antwort, die ich mir erhofft habe!
Danke an Sozialröchler, das ist die Art Antwort, die ich mir erhofft habe!
Sehr gerne! Mancher muss Umgangsformen eher noch etwas üben. Guten Rutsch!
Unter diesen Voraussetzungen kann natürlich geprüft werden ob inzwischen volle EM vorliegt.
Machen Sie sich nichts draus, man braucht ja mit dem KSC kein Bier trinken gehen.
Den Begriff der "Erwerbsunfähigkeitsrente" gab es früher (ich glaube so etwa bis 2001?).
Seither heißt die "volle Rente" "Rente gegen voller Erwerbsminderung".
Mehr gibt es nicht und daher geht es auch nicht, dass jemand der die Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommt einen Antrag stellt, dass er die frühere Erwerbsunfähigkeitsrente bekommt.
So ein Antrag wäre "reiner Schwachsinn" und könnte von der DRV gar nicht bearbeitet werden - man bekäme bestenfalls ein Schreiben mit obigem Inhalt.
Mehr als Beschäftigungstherapie für alle Beteiligten ist das von Ihnen angedachte Unterfangen nicht - also lassen Sie es sein.
Die Dame könnte vielleicht Pflegegeld o.ä. bekommen; das ist aber nicht die Baustelle der DRV.......
Siehste, das ganze hätte man doch wohl nicht ganz so überheblich und etwas netter schreiben können.
Ansonsten an alle noch die besten Wünsche für das neue Jahr, das zumindest die wichtigsten Wünsche in Erfüllung gehen.