Bekannte von mir bekamen bis zu deren
Tod vor 5 Jahren Rentenzahlungen aus
Ihrer Höherversicherung.
Besteht diese Möglichkeit einer freiwilligen Höherversicherung immer noch für arbeitende Beitragszahler?
Bekannte von mir bekamen bis zu deren
Tod vor 5 Jahren Rentenzahlungen aus
Ihrer Höherversicherung.
Besteht diese Möglichkeit einer freiwilligen Höherversicherung immer noch für arbeitende Beitragszahler?
Nein
Hallo „Maja“,
die Möglichkeit Höherversicherungsbeiträge zu zahlen ist grundsätzlich am 01.01.1992 mit dem Rentenreformgesetz weggefallen. Nur wer schon vorher Höherversicherungsbeiträge zahlte, durfte noch bis 31.12.1997 weiterzahlen. Dann wurde auch diese Übergangsregelung gestrichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung
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