Der Rentenversicherungsträger kann ggf. die Kostenübernahme für ein Hörgerät als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben übernehmen, sofern Sie berufsbedingt (zum Erhalt Ihres Arbeitsplatzes) auf eine Hörhilfe angewiesen wären.
Außerdem müsste die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt sein.
Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.