Beteiligt sich die DRV an den Kosten für ein Hörgerät, wenn die bisherige Tätigkeit (u.a. Protokolle führen, Teilnahme an Seminaren usw.) ohne spezielle Hörhilfe nicht mehr ausgeübt werden kann und Arbeitsplatzverlust droht ?
Welche Voraussetzung müssen ggf. erfüllt werden ?
Der Rentenversicherungsträger kann ggf. die Kostenübernahme für ein Hörgerät als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben übernehmen, sofern Sie berufsbedingt (zum Erhalt Ihres Arbeitsplatzes) auf eine Hörhilfe angewiesen wären.
Außerdem müsste die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt sein.
Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.
Da werden sie bei der DRV auf Granit beissen. Die und die Sozialgerichte sind der Meinung, dass die von der Krankenkasse zur Verfuegung gestellten Geraete vollkommen ausreichend sind. Googeln sie mal unter Hoergeraete Rentenversicherug Sozialgericht.
Da werden sie bei der DRV auf Granit beissen. Die und die Sozialgerichte sind der Meinung, dass die von der Krankenkasse zur Verfuegung gestellten Geraete vollkommen ausreichend sind. Googeln sie mal unter Hoergeraete Rentenversicherug Sozialgericht.
Stellen Sie mal Ihre Frage dort:
http://pinboard.schwerhoerigen-netz.eu
Dort hat es Experten die sich diesbezüglich damit auskennen.
Aber aus eigener Erfahrung muß ich leider dem Vorredner beipflichten.
Die DRV verweist seit neuestem fast immer auf die Leistungspflicht der Krankenkassen und die wollen nur den Festbetrag zahlen.
Was eine sehr hohe finanzielle Eigenbeteiligung des Hörgeschädigten zur Folge hat.
Aber auch Krankenkassen kann man vor das Sozialgericht zerren..........
Vielen Dank für die Antworten.
mfG
WW