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Hörgerät

von nordi6716.02.2009 | 11:46
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5 Antworten

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Hallo, ich bin von Geburt an auf dem rechten Ohr taub und links trage ich ein Hörgerät. Nun möchte ich mir ein neues zulegen. Ich bin seit 4 Wochen in der Altenpflege tätig und mein "Gehör" ist dort besonders wichtig. Ich habe gehört, das es die Möglichkeit gibt von der Bfa einen Zuschuß zu einem Hörgerät zu bekommen. Dies wäre natürlich toll, da die Krankenkasse ja so gut wie nichts mehr dazu tut. Wer hat davon Ahnung ob das stimmt? LG

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Guten Tag nordi67,

die Gerichte sind immer häufiger der Ansicht, dass die Grundversorgung von der Krankenkasse zu übernehmen ist. Die Grundversorgung -möchte ich mal damit umschreiben-, ist der Ausgleich an Hörvermögen, der für die üblichen Situationen des Alltags notwendig ist. Hierzu gehört auch die Teilnahme am Straßenverkehr, das Hören in großen belebten Räumen, wie z.B. in der Kirche,in Gaststätten und Restaurants. Der über der Grundversorgung hinausgehende berufsbedingte Mehrbedarf könnte von der Rentenversicherung übernommen werden. Dies trifft häufig auf Berufe mit hohem Gefährdungspotential zu (z.B. für Rettungswagenfahrer, die auf alle äußerlichen Einflüsse reaktionsschnell reagieren müssen). In der Altenpflege ist dies vermutlich nicht der Fall. 1.) Es gibt mittlerweile gute Hörhilfen für den Festbetrag der Krankenkassen - vielleicht genügt ja solch ein Festbetrags-Gerät bei entsprechend guter Einstellung?

Wenn Sie ein höherpreisiges Gerät benötigen, sollten Sie Ihre Krankenkasse mit den Urteilen konfrontieren, wonach Sie für die Grundversorgung von der Krankenkasse auszustatten sind. Der Festbetrag sollte dann entsprechend angepasst werden.

Mit freundlichen Grüßen

4 Antworten

Tschackaam 16.02.2009 | 12:14
Hallo Nordi, wenn Ihr Hörgerät aus medizinischen Gründen (und beruflichen) erforderlich ist, dann ist die Chance einer Zuzahlung bzw. Kostenübernahme durch den RV-Träger eher unwahrscheinlich. Die DRV zahlt nur, wenn Sie diese (bestimmte) Hörhilfe ausschließlich zur Ausübung Ihres (jetzigen) Berufes benötigen. Ich befürchte aber, dass Sie leider auch "privat" auf die Hörhilfen angewiesen sind und da wird sich der Rententräger "querstellen". Nachzulesen ist das im § 33 SGB IX. Probieren Sie trotzdem Ihr "Glück" im schlechtesten Fall, bleibt alles wie bisher ;-)))Einfach formlos Kostenübernahme beantragen, die erforderlichen Formulare schickt Ihnen die DRV dann schon zu! Ich empfehle Ihnen aber trotzdem mal die Seite: www.sozialgerichtsbarkeit.de da gibt es einige interessante Urteile zur Hörgeräteversorgung. Auch das BSG prüft wohl gerade, ob die von den Krankenkassen eingeführte Zuzahlungsbegrenzung bei Hörhilfen gegen das GG verstößt! Habe aber keine AZ, sondern nur Mundpropaganda. Es ist jedenfalls das "Grundbedürfnis" eines jeden Menschen beruflich und gesellschaftlich am Leben teilzuhaben und bei den Schwerhörigen gehört eine ordentliche Versorgung nun mal dazu! Alles Gute Tschacka
Franzelam 16.02.2009 | 15:59
Die Deutsche Rentenversicherung Bund (früher BfA) beteiligt sich übrigens nicht an diesem Forum. .:-)))
Realistam 16.02.2009 | 16:08
Zitat: "...........da die Krankenkasse ja so gut wie nichts mehr dazu tut." Woher haben Sie denn diesen Unsinn? Die gesetzlichen Krankenkassen sind dazu verpflichtet, Ihnen mindestens zwei ZUZAHLUNGSFREIE Alternativen anzubieten. (Zuzahlen müssten Sie dann allenfalls 10 Euro Eigenanteil!) Nur wenn Sie mit der Grundversorgung nicht zufrieden sein sollten, müssten Sie den DIFFERENZBETRAG aus eigener Tasche bezahlen.
JoJoam 16.02.2009 | 17:44
Hallo Franzel, im Prinzip haben Sie ja recht. Warum beteiligt sich denn die DRV Bund offiziell nicht? Tatsache ist aber auch, dass sich doch einige DRV-Bund-Mitarbeiter hier im Forum tummeln! JoJo
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