Ihr monatlicher Gewinn/Hinzuverdienst wurde wahrscheinlich "pauschal" ermittelt, indem das in 2017 erzielte Arbeitseinkommen durch die Anzahl der Monate dividiert wurde, in denen Sie selbständig tätig waren. Oder Sie haben den tatsächlichen monatlichen Gewinn nachgewiesen. Beides ist korrekt. Wenn der monatliche Gewinn die Hinzuverdienstgrenze übersteigt, kommt es zur Kürzung Ihrer Rente. Darüber wurden Sie im Bewilligungsbescheid aufgeklärt. Um die Kürzung rechtlich zu prüfen, müsste man Ihren Fall jedoch näher betrachten, als es uns hier im Forum möglich ist.