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Experten-Antwort

Hohe Kürzung der EMI-Rente wegen kleinem Hinzuverdienst

von Vespafahrer19.09.2018 | 19:22
109 Ansichten
3 Antworten

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Ist die Welt nicht wunderbar? Im ersten HJ 2017 habe ich 150 Euro zu viel verdient. Also 25 Euro pro Monat. Wie hat die DRV reagiert? Sie kürzte meine volle EMI-Rente in diesem Zeitraum über 500 Euro (die ich nun nachzahlen muss). Bemerkenswert daran, dass mein Einkommen auf das gesamte Jahr betrachtet nicht über der Hinzuverdienstgrenze lag. Nur eben im ersten Halbjahr. Ich sagte der Leistungsabteilung fernmündlich "Wenn sie schon mein Einkommen halbjährlich betrachten, dann sollten sie dem Versicherten auch die Möglichkeit geben seine EÜR (bin selbständig) ebenfalls halbjährlich erstellen zu dürfen." Nein, ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihr monatlicher Gewinn/Hinzuverdienst wurde wahrscheinlich "pauschal" ermittelt, indem das in 2017 erzielte Arbeitseinkommen durch die Anzahl der Monate dividiert wurde, in denen Sie selbständig tätig waren. Oder Sie haben den tatsächlichen monatlichen Gewinn nachgewiesen. Beides ist korrekt. Wenn der monatliche Gewinn die Hinzuverdienstgrenze übersteigt, kommt es zur Kürzung Ihrer Rente. Darüber wurden Sie im Bewilligungsbescheid aufgeklärt. Um die Kürzung rechtlich zu prüfen, müsste man Ihren Fall jedoch näher betrachten, als es uns hier im Forum möglich ist.

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2 Antworten

W*lfgangam 19.09.2018 | 20:18
Hallo Vespafahrer, nicht meckern, sondern - wenn man Lesen kann - die Informationen im Rentenbescheid zur jährlich möglichen Hinzuverdienstgrenze aus dem Ihnen zugesandten EMRT-Bescheid nachlesen ...und was bei Überschreitung der 6300 EUR anzurechnen ist - aufs ganze Jahr/Kürzung der Rente. Man, so 'blond' kann man doch nicht sein, das schlicht Nachzulesen nicht zu können ...oder sich zumindest in der nächsten Beratungsstelle deswegen zu erkundigen, wenn man 'Verständigungsprobleme' bei Rente und Hinzuverdienst hat. Gruß w. PS: nach altem Hinzuverdienstrecht wäre Ihnen sicher 1/3 der Monatsrente in diesen 6 Monaten (eher nur 4, aber Altrecht lassen wir hier mal außen vor) wegrasiert worden ...so gesehen sind Sie noch gut bedient - wobei ich an Ihren hier genannten Zahlungen /Bruttoeinkommen /Rentenkürzung auf den ersten Blick etwas Zweifel habe ;-)
DRVam 19.09.2018 | 20:45
Das neue Hinzuverdienstrecht gibt es erst seit dem 01.07.2017. Folglich kann es im 1. Halbjahr bei Überschreitung der Hinzuverdienstgrenzen eine deutliche Kürzung der Rente aufgrund der alten Hinzuverdienstregelung gegeben haben. Wenn Sie den Rentenbescheid richtig gelesen hätten, wäre es Ihnen auch bewusst gewesen. Wenn man mit dem Feuer spielt, kommt es eben manchmal zu Verbrennungen.
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