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Experten-Antwort

Hohes Einkommen im Januar; vorgezogene Rente ab Februar

von Udoshg08.10.2017 | 22:25
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Ich gebe zum Jahresende 2017 mein selbständiges Gewerbe auf. Im Januar 2018 entsteht dadurch ein recht hohes Einkommen ( ca30000€ ). Ich möchte im Februar 2018 in vorgezogene Altersrente gehen. Wird das Januar-Einkommen von ca 30000€ zu 11/12 auf die monatliche Rente mit 40% angerechnet? Damit würde ich praktisch keine Rente von Februar bis Dezember erhalten!? Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Udoshg,

Erzielen Sie neben einer Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze Arbeitseinkommen aus einer nach Rentenbeginn noch bestehenden selbständigen Tätigkeit, finden die Hinzuverdienstregelungen des § 34 SGB VI Anwendung. Sie sind aber nicht mehr neben derRente tätig, weil Sie den Betrieb schon vorher aufgegeben haben. Wurde eine selbständige Tätigkeit vor Rentenbeginn steuerrechtlich vollständig aufgegeben und fließen nach Rentenbeginn noch Einkünfte im Sinne des § 24 Nr. 2, § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 EStG zu, die noch aus der früheren selbständigen Tätigkeit resultieren (zum Beispiel Veräußerungsgewinne, Honoraraußenstände oder vergleichbare Einkünfte), sind diese Einkünfte nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.

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7 Antworten

Mathildeam 08.10.2017 | 22:36
Das kannst du verschmerzen. Hast ja 30.000 Euro. Hättest vorher besser planen müssen.
Udoshgam 08.10.2017 | 22:49
Ich hoffe einfach mal, dass es hier auch noch konstruktivere Antworten gibt. Das Problem tritt im Prinzip bei jedem auf, der nicht im Januar, sondern im Laufe des Jahres nach selbstständiger Arbeit in Rente geht.
Fastrentneram 09.10.2017 | 07:16
Es entsteht nur dann anrechenbarer Hinzuverdienst, wenn dieser mit einer Rente zusammentrifft. Sollte Ihre Rente im Februar beginnen, gilt Ihr Einkommen aus Januar nicht als Hinzuverdienst. Die vollen 6300€ bleiben für den Rest des Jahres als Hinzuverdienst bestehen,
W*lfgangam 09.10.2017 | 21:35
Hallo Udoshg, falls Sie schon in diesem Jahr/2017 einen vorgezogenen Rentenanspruch haben sollten, könnten Sie sogar - im Rahmen der 'Flexirente' - bereits für Dez /Nov /Oktober einen 'zusätzlich' recht hohen Rentenanspruch haben - so beträgt allein bei Rentenbeginn im Dez. das zulässige Jahreseinkommen/steuerrechtlicher Gewinn gezwölftet 6300 EUR, neben der vollen Rente. Lassen Sie sich dazu zwingend beraten, wann Ihr günstigster Rentenbeginn liegt. Gruß w.
udoshgam 10.10.2017 | 19:32
Ich bedanke mich besonders bei Wolfgang und dem Fastrentner für die Beiträge. Achso... Ich schäme mich nicht, nach 15 Jahren Selbstständigkeit 30000,-€ erarbeitet zu haben und vor allem nicht, nach 35 Jahren Höchstbetrageinzahlung, die erworbene Rente auch auszahlen zu lassen. Ich wünsche besonders Mathilde alles gute und die notwendige Eigeninitiative, um ihr Leben in den Griff zu bekommen. Ade.
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