Sie sollten zunächst klären, ob aufgrund der Arzttätigkeit eine Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Ärzte besteht. In diesem Fall müssen Sie sich dort versichern. Was genau meinen Sie mit "sie sind privat versichert"? Sind Sie privat krankenversichert und möchten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung? Diese Frage müssten Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse klären. Oder haben Sie sich privat rentenversichert? Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen. Allerdings müssten Sie dann doppelt zahlen, falls eine Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Ärzte besteht. In diesem Fall besteht eine Befreiungsmöglichkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung.