Hallo,
was muss ich bei einem Honorarvertrag bezgl. Zuverdienst beachten?
Gilt hier auch die jährliche Grenze von 6300 Euro?
Wenn der monatliche Verdienst bei bis zu 450 Euro bleibt, würden keine KV Beiträge anfallen. Ist das richtig?
Danke!
Hallo,
was muss ich bei einem Honorarvertrag bezgl. Zuverdienst beachten?
Gilt hier auch die jährliche Grenze von 6300 Euro?
Wenn der monatliche Verdienst bei bis zu 450 Euro bleibt, würden keine KV Beiträge anfallen. Ist das richtig?
Danke!
Fragen Sie die zuständige Einzugsstelle.
was muss ich bei einem Honorarvertrag bezgl. Zuverdienst beachten?
Gilt hier auch die jährliche Grenze von 6300 Euro?
Wenn der monatliche Verdienst bei bis zu 450 Euro bleibt, würden keine KV Beiträge anfallen. Ist das richtig?
Danke!
Bitte klären Sie diese Angelegenheit mit der GKV.
Hallo Krümel,
zunächst gilt bei einer selbständigen Tätigkeit natürlich auch die 6300-EUR-Jahreshinzuverdienstgrenze ...hier der rein steuerrechtliche ermittelte Gewinn nach Vorgaben/Feststellungen des Finanzamtes.
Für eine vorgezogene Altersrente unproblematisch. Bei einer EM-Rente kommt die Mitteilungspflicht gegenüber der DRV zum Tragen, auch wenn das Einkommen in der Höhe zunächst zulässig ist ...die Aufnahme der Tätigkeit eben/ist der noch EM?!
Daneben ist ggf. zu beurteilen, ob _wirklich_ eine Honorartätigkeit besteht, oder der Vertrag nach Gusto des Arbeitgebers lediglich so 'genannt' wird/in Wirklichkeit lediglich eine abhängige Beschäftigung vorliegt und damit Versicherungspflicht/Steuerpflicht - schlicht ggf. eine sogenannte 'Scheinselbständigkeit' vorliegt ...Ihre GKV wird das aufschlüsseln – dann dort nachfragen!
> Wenn der monatliche Verdienst bei bis zu 450 Euro bleibt, würden keine KV Beiträge anfallen. Ist das richtig?
Nicht ganz richtig ...Unterschiede in einer bestehenden freiwilligen oder Pflicht-GKV + Zusatzeinkommen mit (etwaigem) Überschreiten der Bemessungsgrenzen und Folgewirkungen erklärt Ihnen ihre GKV, nicht die DRV ...Sie merken, das KV-Fragen in einem RV-Forum nicht gerade zielführend sind ;-)
Gruß
w.
PS: KV-Fragen, versuchen Sie es da mal:
https://www.krankenkassenforum.de
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