Guten Abend allerseits,
ich höre immer wieder, dass eine Beschäftigung als Honorarkraft bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente "rentenschädlich" sei.
Wenn ich die erlaubte Hinzuverdienstgrenze von jährlich 6.300 Euro nicht überschreite, wäre das doch eigentlich möglich, oder?
Wenn ich beispielsweise 250 Euro mtl. dazuverdienen würde, käme ich nicht jährlich über die 6.300 und auch nicht monatlich auf 450 Euro.
Die KV sagt, bei einem Hinzuverdienst von mehr als 450 Euro im Monat, würden KV Beiträge anfallen.
Wie wird eine Beschäftigung hier seitens der Rentenversicherung beurteilt?
Würde man hier eher abraten von einem Honorarvertrag?
LG
Manfred