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Hrankengeld

von Bruder23.03.2007 | 12:27
1736 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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nach 26 Berufsjahren wurde mir letztes Jahr gekündigt.Ich beziehe bis 30.04.07 ALG1.Nun wurde ich wegen eines Bandscheibenvorfalls krank geschrieben am 19.03.07 Wie geht es jetzt weiter bekomme ich dann noch Krankengeld?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Krankengeldanspruch besteht grundsätzlich für die Dauer von 78 Wochen, wieviele Wochen Ihr Restanspruch umfasst kann nur Ihre Krankenkasse zuverlässig feststellen. Fragen Sie dort!

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Bruder,

gehen Sie sofort zu der Krankenkasse, bei der Sie jetzt versichert sind, und fragen Sie dort nach Ihrem Kranken geldanspruch!!

4 Antworten

Unbekanntam 23.03.2007 | 13:53
Hallo, Krankengeld erhalten Sie maximal 78 Wochen. Wieviel Wochen Sie noch Restanspruch haben, kann Ihnen nur Ihre Krankenkasse sagen. Die Agentur für Arbeit bzw. Krankenkasse ist aber berechtigt, Sie schriftlich aufzufordern, einen Rehaantrag oder Erwerbsminderungsrentenantrag zu stellen, wenn man der Meinung ist, dass sich Ihr Krankheitsbild in absehbarer Zeit nicht verbessert. Es spielt keine Rolle, ob Sie schon Ihren Restanspruch ausgeschöpft haben oder nicht. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht Folge Leisten, wird Ihnen die Leistung wegen mangelnder Mitwirkung gestrichen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich bitte persönlich an Ihre nächste Auskunfts- und Beratungsstelle.
Bruderam 23.03.2007 | 14:19
Danke für die Antworten,ich habe bisher ALG1 nur bekommen das läuft bis 30.04.07,danach währe ich nicht mehr krankenversichert,deshalb meine Frage,es sind gerade noch 6 Wochen bekomme ich trotzdem Krankengeld?Denn dann würde ja Harz greifen ab,01.05.07.Bitte nochmals um Antwort
Antoniusam 23.03.2007 | 16:25
Ein Anspruch auf Krankengeld entsteht erst nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit. Wenn Sie seit dem 19.03. krankgeschrieben sind, endet diese Frist demnach am 29.04. Ab 01.05. müssten Sie dann, wenn ich das richtig sehe, für längstens 72 Wochen von Ihrer Krankenkasse Krankengeld in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes erhalten. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich direkt bei Ihrer Krankenkasse, da ich Ihnen nichts Falsches erzählen will. Alles Gute !
Antoniusam 23.03.2007 | 16:35
Der KG - Anspruch müsste natürlich bereits am 30.04. beginnen.
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