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http://www.iban-rechner.de

von http://www.iban-rechner.de18.09.2008 | 22:58
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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"Wer seit 1. Juli dieses Jahres eine gesetzliche Rente beantragt, sollte die IBAN-Nummer und den BIC-Code seiner Bank kennen." "Wer sich nicht sicher ist, sollte bei seiner Bank nachfragen, rät die Deutsche Rentenversicherung." Was für seltsame Ratschläge gibt denn die Deutsche Rentenversicherung? Über http://www.iban-rechner.de sollte jede Antrag aufnehmende Stelle die erforderlichen Angaben ermitteln können, auch wenn "nur" die BLZ und Kontonummer vorliegen. Außerdem dürfte es kein größeres Problem werden, einen Iban-Rechner in vorhandene Software zu integrieren. Irgendwie müssen schließlich die vorhandenen Kontoangaben ja wohl auch maschinell umgestellt werden. Wieso soll die Ermittlung der (neuen) Angaben plötzlich bei Antragstellern ab 01.07.2008 nicht möglich sein?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich sehe das Problem auch, als nicht so groß an. Man braucht nur einen der letzten Kontoauszüge zu den Rentenanträgen mitbringen und die Sache läuft automatisch.

7 Antworten

grrram 19.09.2008 | 07:25
Weil der IBAN-rechner bei manchen Banken bei der BIC die letzten 3 Stellen aus-XXX-t, weil es für diese Bank (für verschiedene Kontoführende Filialen) mehrere BIC´s gibt. Ich als Berater möchte mir den Schuh nicht anziehen, wenn das Geld auf ein falsches Konto geht. Außerdem ist es doch wohl ein leichtes, einen Kontoauszug zu nehmen und die IBAN und BIC hier abzuschreiben... Auch für einen fachlichen Laien...
Paulaam 19.09.2008 | 08:06
Ich muss "grrr" recht geben. Ich habe es einmal ausprobiert. Ergebnis: Der Rechner lieferte mir nicht die richtige IBAN. Also: schön einen Kontoauszug mitnehmen. Dann ist man auf der sicheren Seite. Paula
http://www.iban-rechner.deam 19.09.2008 | 13:52
Irgendwie müssen die vorhandenen Kontoangaben zum 01.01.2009 doch maschinell umgestellt werden. Wie geht das, wenn es angeblich keine sichere Methode der maschinellen Ermittlung gibt? Und wieso soll die Ermittlung der (neuen) Angaben plötzlich bei Antragstellern ab 01.07.2008 nicht mehr möglich sein?
grrram 22.09.2008 | 07:33
bei Bestandfällen erfolgt diese maschinelle Umstellung direkt durch den (die Renten auszahlenden) RentenService der Deutschen Post. Diese Umstellung ist jedoch mit nicht unerheblichem Aufwand verbunden. Bei Neuanträgen werden die Bankverbindungen jedoch durch die jeweilige Rentenversicherung gespeichert und mit den Rentenzahldaten an den rentenService gemeldet. Warum machen Sie so ein Bohei darum??? Tun Sie doch den Mitarbeitern einen Gefallen und bringen einfach Ihre Kontoauszüge mit. Die Sachbearbeitung und auch die Berater haben wahrlich genug zu tun!
Unbekanntam 22.09.2008 | 20:58
Ich würde einen Teufel tun, und auf irgendwelchen Internetseiten Kontonummer und BLZ eintragen. Und wer das in der heutigen Zeit immer noch tut, kann ich kein Verständnis dafür zeigen, wenn misst mit seinen Kontodaten gemacht wird.
grrrram 26.09.2008 | 22:31
Na, Sie sind mir ja ein Kluger! Und woher nimmt der RentenService die neuen IBAN- und BIC-Daten?
http://www.iban-rechner.deam 26.09.2008 | 23:02
Ich mache kein "Bohei" und will persönlich auch keinen Antrag stellen, sondern interessiere mich dafür, auf welche Weise die Umstellung des Zahlbestandes der Deutschen Post AG erfolgt, wenn vorhandene Systeme angeblich doch so unsicher sind, dass sie nicht benutzbar sein sollen. Muss man denn fürchten, das die beim RentenService benutzen Verfahren auch so unsicher sind? Oder welches diesbezüglich wesentlich bessere Verfahren wird dort ggf. verwendet? Wer es selbst auch nicht weiß, antwortet dann doch besser auch nicht. Vielen Dank!
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