"Wer seit 1. Juli dieses Jahres eine gesetzliche Rente beantragt, sollte die IBAN-Nummer und den BIC-Code seiner Bank kennen." "Wer sich nicht sicher ist, sollte bei seiner Bank nachfragen, rät die Deutsche Rentenversicherung."
Was für seltsame Ratschläge gibt denn die Deutsche Rentenversicherung? Über http://www.iban-rechner.de sollte jede Antrag aufnehmende Stelle die erforderlichen Angaben ermitteln können, auch wenn "nur" die BLZ und Kontonummer vorliegen. Außerdem dürfte es kein größeres Problem werden, einen Iban-Rechner in vorhandene Software zu integrieren. Irgendwie müssen schließlich die vorhandenen Kontoangaben ja wohl auch maschinell umgestellt werden. Wieso soll die Ermittlung der (neuen) Angaben plötzlich bei Antragstellern ab 01.07.2008 nicht möglich sein?