Hallo guten Tag Ich möchte noch an meinen o.g. Beitrag anknüpfen. Nachdem ich mich bedankt habe und einen weiteren reibungslosen Ablauf bestätigt habe...:-)
Ich habe noch Altschulden bei der DRV (im 3 - stelligen €-Bereich) Diesbezüglich bekam ich vom Hauptzollamt DO. im Auftrage der DRV eine Vollstreckungsankündigung - die ich mit der Zusendung von Renten - u. Grundsicherungsbescheid beantwortet habe. Gestern nun erbittet die DRV einen Bescheid (der Stadt) über meine Grundsicherungsleistungen - von mir.
Meine Frage nach diesem ominösen Datenabgleich, die von der Stadt bei meinem o.a. Beitrag mit der Antwort - dass nicht immer alles so klappe, - beschieden wurde. Gruß
22.05.2011, 16:23
von
Hajco
Rentenbescheid ab 1.1.2011
22.05.2011, 17:38
von
Hajco
irgenwie ist heute ein "Wurm" drin, letzter Satz: Meine Frage nach diesem ominösen Datenabgleich, die von der Stadt bei meinem o.a. Beitrag mit der Antwort - dass dieser Abgleich nicht immer so klappe, beschieden wurde. Gruß
22.05.2011, 19:35
von
KSC
...dann lassen Sie denen doch den Bescheid über die Grundsicherung zukommen, ich doch eigentlich kein Problem.
22.05.2011, 19:56
von
Hajco
Zitiert von: KSC
...dann lassen Sie denen doch den Bescheid über die Grundsicherung zukommen, ich doch eigentlich kein Problem.
Habe natürlich den Grundsicherungsbescheid bereits als .pdf-Anhang verschickt. Da will ich Deine Antwort als Hilfe nicht recht gelten lassen, mir geht es doch offensichtlich um das"Warum - und mit welchem Hintergrund" - ich werde über den weiteren Fortgang selbstverständlich berichten. Für alle Gläubiger: Cowboy, wenn Du merkst, dass das Pferd auf dem Du reitest, tot ist - steig ab. Gruß
23.05.2011, 15:10
Experten-Antwort
Hallo Hajco,
Ihr Rentenversicherungsträger wird vermutlich prüfen, ob und inwieweit eine Vollstreckung der bestehenden Forderung vollzogen werden kann. In diesem Fall benötigt er eine genaue Aufstellung der Stadt welche Leistungen Sie im Einzelnen durch die Grundsicherung erhalten.
23.05.2011, 17:34
von
Hajco
Zitiert von: Techniker
Hallo Hajco,
Ihr Rentenversicherungsträger wird vermutlich prüfen, ob und inwieweit eine Vollstreckung der bestehenden Forderung vollzogen werden kann. In diesem Fall benötigt er eine genaue Aufstellung der Stadt welche Leistungen Sie im Einzelnen durch die Grundsicherung erhalten.
@ Experte/in Experten-Antwort Jetzt weiß ich nicht, ob ich mich für diese Antwort bereits bedankt habe, sonst hole ich das hiermit nach. Gruß