Liebe Foristen,
ich beziehe seit 2009 eine unbefristete Teil-EM-Rente. Im Januar 2012 habe ich die Altersrente für Schwerbehinderte ab Juli 2012 beantragt mit zeitgleichem Umzug nach Polen. Im März habe ich meine Wohnung fristgerecht gekündigt, ebenso die Stadtwerke, die Telekom und die GEZ. Ein Nachsendeauftrag ab Juli ist auch schon bestätigt. Was fehlt ist noch immer der Rentenbescheid. Ohne Rentenbescheid keine Betriebsrente und kein E-121 Formular. Ich kann nicht mehr zurück und befürchte in Polen ohne Krankenversicherungsschutz zu sein. Ich habe bereits ein Anwalt eingeschaltet. Der hat die DRV kontaktiert und mir mitgeteilt, die DRV möchte noch eine eine Kündigungsbestätigung meines Arbeitsverhältnisses. Ferner wünsche die DRV noch eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt über Auslandsauszug. Letzteres kann ich aber noch nicht machen, da ich mein Auto noch beim Straßenverkehrsamt ummelden muß (Ausfuhrkennzeichen).
Ich bezweifele sehr, daß die Forderung der DRV rechtens ist. Was meinen Sie??
Was meint denn Ihr Anwalt dazu?
Er hat der DRV den Grund (Straßenverkehrsamt) mitgeteilt. Dann meint er, ich solle mir keine Sorgen machen, da der EM-Rentenbescheid nicht aufgehoben sei, würde ab 1. Juli automatisch die volle Rente gezahlt. So weit, so gut, nur wie "verklicker" ich das meiner Krankenkasse?
So weit, so gut, nur wie "verklicker" ich das meiner Krankenkasse?
Auch das sollte Ihr Anwalt wissen!
So weit, so gut, nur wie "verklicker" ich das meiner Krankenkasse?
Schon einmal auf die Idee gekommen,einfach bei der KK mnachzufragen wie sie das am gefi**testen einschädeln könnten?
Sehr geehrter Friedrich, durch den Verzug nach Polen sind unter Umständen andere Rechtsvorschriften hinsichtlich der Berechnung Ihrer Rente zu beachten. Der Zeitpunkt der Anwendung dieser Vorschriften ist abhängig vom tatsächlichen Wohnortwechsel, welcher durch die Abmeldebescheinigung bestätigt wird. Ob möglicherweise andere Nachweise ausreichen können, kann in diesem Forum leider nicht geklärt werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich noch einmal an Ihren Sachbearbeiter oder nutzen Sie ggf. eine der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung als Vermittler.