Sehr geehrter Friedrich, durch den Verzug nach Polen sind unter Umständen andere Rechtsvorschriften hinsichtlich der Berechnung Ihrer Rente zu beachten. Der Zeitpunkt der Anwendung dieser Vorschriften ist abhängig vom tatsächlichen Wohnortwechsel, welcher durch die Abmeldebescheinigung bestätigt wird. Ob möglicherweise andere Nachweise ausreichen können, kann in diesem Forum leider nicht geklärt werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich noch einmal an Ihren Sachbearbeiter oder nutzen Sie ggf. eine der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung als Vermittler.