Der RV-Träger will das mtl. Gesamtbrutto, wie schon erwähnt übersteigt das Gesamtbrutto die Hinzuverdienstgrenze, weil Zuschläge und Entgeltumwandlung nicht abgezogen werden. Abzüglich Zuschläge und Entgeltumwandlung läge ich unter der HZVG, an wen kann ich mich wenden?
Was sagt das RV-Brutto bzw das St-Brutto aus? Denn Gesamt- Brutto abzgl. Nachtarbeitszuschlag-abzgl. Entgeltumwandlung unterschreitet das RV-Brutto und das ST-Brutto und ich läge weit unter der HZVG. Anscheinend versteht diese Problematik bei der RV keiner, wer kann mir eine kompetente Auskunft erteilen?
Vielen Dank für Ihre Auskunft