Die Änderungen durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz mussten von den Trägern der Deutschen Rentenversicherung erst programmtechnisch umgesetzt werden. Dies führte tatsächlich dazu, dass die Wartezeit von 45 Jahren lange Zeit nach Inkrafttreten des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes in den Rentenauskünften fehlerhaft berechnet war. Zwischenzeitlich haben aber alle Rentenversicherungsträger Ihre Programme umgestellt. Wenn Sie eine neue Rentenauskunft mit der korrekten Berechnung der 45 jährigen Wartezeit wünschen, so rufen Sie uns einfach an. Wir senden Ihnen dann eine aktuelle Rentenauskunft zu.
(Unser Service-Telefon 0800 1000 4800)
Gerne können Sie auch einen Termin zur persönlichen Rentenberatung vereinbaren. Bezüglich der Adresse zur Vereinbarung eines persönlichen Rentenberatungstermins verweise ich auf die Antwort von ??? in diesem Beitrag.