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Ich-AG

von Anne18.04.2008 | 18:47
992 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Meine Ich-AG endet Ende September. Danach besteht noch Anspruch auf ALG1. Wann muss ich mich arbeitslos melden? Welche Fristen gibt es?

9 Antworten

Deutsche RENTENversicherungam 18.04.2008 | 19:14
Hier sind Sie falsch.
Rutham 18.04.2008 | 20:31
Hallo anne, als Bezieherin einer Leistung nach dem SGB III unterliegen Sie der allgemeinen Auskunftspflicht. Demnach müssen Sie die sich abzeichnende Arbeitslosigkeit unverzüglich melden. In der Praxis sieht das aber eher so aus, dass sich die Betreffenden im letzten Förder-Monat arbeitslos melden. Mit freundlichen Grüßen, Ruth
KSCam 18.04.2008 | 22:38
wieso wissen Sie eigentlich schon heute, dass die ICH AG im Septenber also in 5 Monaten endet? Ich dachte immer, dass die Zuschüsse zum Aufbau einer Selbständigkeit dienen - wenn es nicht läuft mit der Selbständigkeit, könnten Sie ja bereits jetzt den Schlußstrich ziehen? Irgendwie ist das nicht sehr konsequent. Oder kassieren Sie die Fördermittel ab um nach Ablauf der 3 Jahre wieder ALG zu beziehen? PS: die Frage, welche Verpflichtungen Sie bei Arbeitslosigkeit oder drohender Arbeitslosigkeit haben, richten Sie bitte an die Agentur für Arbeit.
Rosannaam 19.04.2008 | 00:49
Also ich halte diese Anfrage auch für suspekt! Es ist schließlich nicht Sinn der Sache, Gelder der Arbeitsagentur für eine Ich-AG einzustreichen, wenn man merkt, daß die Ich-AG vorzeitig zum Scheitern verurteilt ist! Im Fall von Anne 5 Monate vor Ablauf der Förderung.
Anneam 19.04.2008 | 16:50
Ich hatte die Frage nur gestellt, für den Fall, dass meine Selbständigkeit scheitert. Noch sehe ich eine kleine Chance, aber wie es im September aussieht, vermag ich heute noch nicht zu beurteilen. Ausserdem ist die Förderung im 3. Jahr lächerlich. 240 €, von denen Beitrag zur Rentenvers. und BKK gezahlt werden müssen. Übrig bleibt da nichts. Von Einstreichen kann da nicht die Rede sein. ALG 1 oder Harzt 4 wären um einiges höher.
Wolfgang Amadeusam 20.04.2008 | 00:56
@ Rosanna Ich würde das allerdings nicht für verwerflich oder unmoralisch halten, schließlich ist es doch verständlich und zulässig, wenn man gelegentlich ein paar Gedanken darüber verschwendet, wie man sich und seine Familie in Zukunft ernährt. Und da ist die Existenzgründerförderung sicher eine Möglichkeit. Immer noch besser als zu verhungern. Schließlich bin ich nicht der Meinung, wie sie viele Politiker zu vertreten scheinen: "Wer ist an der Arbeitslosigkeit schuld? Die Arbeitslosen!"
Anneam 20.04.2008 | 17:14
Danke Wolfgang Amadeus für Ihr Verständnis und Ihre aufmunternden Worte!!!!!
Rosannaam 22.04.2008 | 14:20
Hallo Wolfgang Amadeus, siehe meinen obigen Beitrag an @Anne. Vielleicht sind meine Gedankengänge dann verständlicher. :-))) Ich neide es niemandem, wenn er ZU RECHT Leistungen vom Staat erhält, welche auch immer! MfG Rosanna.
Rosannaam 22.04.2008 | 13:57
Hallo Anne, ich wollte Ihnen mit Sicherheit nicht auf die Füße treten! Aber aus Ihrem 1. Beitrag war das nicht so erkennbar wie aus dem jetzigen. Ich kenne eben auch Fälle, in denen die Personen, die ANFÄNGLICH eine Ich-AG gründeten, die Leistungen noch "eingestrichen" haben, als bereits die Ich-AG den Bach runtergegangen ist. Die dann in einer ganz anderen Branche als Selbständige gearbeitet haben, weiterhin die Fördergelder beanspruchten und sich aufregten, dass sie nach Ablauf der Anspruchsdauer keinen Cent mehr von der Arbeitsagentur erhielten. Und aus Ihrem 1. Beitrag habe ich nur gelesen, DASS Sie ab Sept. arbeitslos sind. Sie sollten sich halt vielleicht etwas klarer ausdrücken. :-)) Zu den 240,- € muß ich aber noch etwas anmerken: Sicherlich ist dies nicht das große Geld. Aber Sie wollen durch oder mit der Ich-AG doch auch wieder arbeiten! "Wollten" Sie Hartz IV-Empfänger oder ALG 1-Empfänger sein, hätten Sie ja wohl keine Ich-AG gegründet. Das ist ähnlich, wie wenn ein Arbeitsloser einen 1 €-Job ausübt. Reich wird er dadurch auch nicht! Aber er kann wieder arbeiten. Ich habe im Übrigen einen Mordsrespekt vor solchen Leuten, die auch für wenig Geld morgens aufstehen und arbeiten gehen!!!! Und sehen Sie es mal so: Sie bekommen dafür noch zusätzlich zu Ihrem Verdienst aus der Ich-AG, der bestimmt nicht sehr hoch ist, die Leistung von 240,- € INCLUSIVE die von der AfA gezahlten Renten- und Krankenvers.Beiträge. Als Selbständige müßten Sie dies aus eigener Tasche bezahlen. Und in den ersten beiden Jahren waren die Leistungen ja auch noch höher! Ein "normaler" Selbständiger (z.B. Lehrer) bekommt gar nichts, auch nicht in den ersten Jahren, es sei denn, es ist ein Existenzgründer. Also, nix für ungut. MfG Rosanna. MfG Rosanna.
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