Hallo frederick,
Versichertenrenten werden vom ersten Tag des Kalendermonats an gezahlt, zu dessen Beginn sämtliche Anspruchsvoraussetzungen der Rente erfüllt sind, sofern die Antragstellung innerhalb von 3 Kalendermonaten nach Ablauf dieses Monats erfolgt. Da es sich in Ihrem Fall um eine dauernde Rente wegen voller Erwerbsminderung handelt, ist zu prüfen, ob der Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen gestellt wurde.
Sie erwähnten in Ihrer Anfrage, dass bereits ein Antrag auf Rehabilitationsleistungen gestellt wurde. Hierbei ist es durchaus möglich, dass dieser Antrag bereits als Rentenantrag zu werten war.
Um den genauen Hintergrund der Anfrage zu klären, empfehlen wir Ihnen jedoch, sich mit der Sachbearbeitung in Verbindung zu setzen, da wir die Besonderheiten dieses Einzelfalles von hier aus nicht beurteilen können.