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Experten-Antwort

Ich bekomme wohl eine EM-Rente

von Frederick20.05.2013 | 07:13
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10 Antworten

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Guten Morgen, am Samstag habe ich einen Brief der DRV bekommen. Mir wird mitgeteilt, dass nach deren Einschätzung meine Erwerbsfähigkeit auf Dauer und voll eingeschränkt ist und ich solle mich jetzt für ein Datum entscheiden, zu welchem die Rente beginnen soll. Es stehen zwei Daten zur Auswahl. Ich hatte im Vorfeld eine Reha beantragt, drei Wochen nach meinem Antrag, hat die KK den § 51 nachgeschoben. Der DRV hatte ich das damals schriftlich mitgeteilt. Die Reha wurde durchgeführt, ich wurde mit der soz.-med. Prognose von unter 3 h/täglich arbeitsfähig auf Dauer entlassen. Habe ich überhaupt das Recht, mir das Datum auszusuchen? Oder endet die Einflussnahme des § 51 mit der Durchführung der Reha? Steht in einem EM-Rentenbescheid dann eigentlich der Grund (Diagnosen) der EM-Rente? Es ist mein erster EM-Rentenantrag gewesen. Im Brief vom Samstag steht, dass ich auf Dauer und voll erwerbsgemindert bin. Bedeutet das, dass man mir gleich eine unbefristete EM-Rente gibt (ich bin 48)? Ich bitte hier um Hilfe/Auskunft. Morgen könnte ich auch mit der DRV telefonieren, dies fällt mir aber aufgrund von Verständnisproblemen sowohl akustisch, als auch in der schnellen Informationsflut so schwer, dass mir dabei vieles verloren geht. Vielen Dank und einen schönen Pfingstmontag, Frederick

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo frederick,

Versichertenrenten werden vom ersten Tag des Kalendermonats an gezahlt, zu dessen Beginn sämtliche Anspruchsvoraussetzungen der Rente erfüllt sind, sofern die Antragstellung innerhalb von 3 Kalendermonaten nach Ablauf dieses Monats erfolgt. Da es sich in Ihrem Fall um eine dauernde Rente wegen voller Erwerbsminderung handelt, ist zu prüfen, ob der Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen gestellt wurde.

Sie erwähnten in Ihrer Anfrage, dass bereits ein Antrag auf Rehabilitationsleistungen gestellt wurde. Hierbei ist es durchaus möglich, dass dieser Antrag bereits als Rentenantrag zu werten war.

Um den genauen Hintergrund der Anfrage zu klären, empfehlen wir Ihnen jedoch, sich mit der Sachbearbeitung in Verbindung zu setzen, da wir die Besonderheiten dieses Einzelfalles von hier aus nicht beurteilen können.

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9 Antworten

Frederickam 20.05.2013 | 07:15
Woher der Smiley kam, keine Ahnung, ich bin 48.
Felix H.am 20.05.2013 | 14:29
Ich denke schon. Glückwunsch.
Gabyam 21.05.2013 | 12:03
Hallo, dieses Schreiben habe ich damals auch bekommen und ich wusste nicht direkt, was ich damit anfangen soll. Ich konnte mich zwischen zwei Daten (01.01.11 + 01.05.12) entscheiden. Daraufhin habe ich bei der DRV angerufen und habe auch gefragt, welche Vor- und Nachteile es hat, je nachdem, für welches Datum ich mich entscheide und ich wollte wissen, ob das schon bedeutet, dass mir die EM-Rente zugesprochen wird. Dies hat mir die Sachbearbeiterin bestätigt; es ginge jetzt nur noch um das Datum. Zwar kann man sich erst freuen, wenn man es schwarz auf weiß hat, aber ich denke, Du kannst dem positiv entgegensehen. LG Gaby
Jockelam 21.05.2013 | 12:19
Was gibt es daran zu freuen und zu beglückwünschen, wenn jemand mit 48 Jahren eine Rente auf Dauer erhält ??? ....freuen kann sich, wer mit 48 Jahren gesund ist und keine Rente bekommt ! *großesKopfschüttel*
Jockelam 21.05.2013 | 12:43
@Gaby: ich finde nicht, dass mein Kommentar überflüssig war. Ich weiss auch -leider- sehr genau wovon ich rede. Und eben deswegen fand ich die Kommentare "unpassend".
Gabyam 21.05.2013 | 12:40
@Jockel, wenn Sie etwas Ahnung hätten, was ein kranker Mensch durchmacht, der auf die EM-Rente angewiesen ist, würden Sie einen solch sonderbaren Kommentar nicht abgeben. Vielleicht halten Sie sich einfach mal zurück, wenn Sie nur diese überflüssigen Kommentare abgeben wollen, denn ich bin mir sicher, dass der Betroffene schon schon wissen wird, wie es gemeint ist. So manches Mal, auch bei mir war es so, geht es dem Kranken während des EM-Antrages noch schlechter, weil er nicht weiß, was passieren wird. Dass man dann doch froh ist, dass man alles hiner sich hat, sollte auch Ihnen klar sein. Außerdem steht hier nicht zur Debatte, ob Frederick die EM-Rente haben möchte oder ob er lieber gesund ist und keine Rente erhält. Was soll das? Er ist krank - Ende, Aus.
Gabyam 21.05.2013 | 12:49
Ich weiß auch, wovon ich rede und darum habe ich es so geschrieben. Dass Frederick lieber gesund wäre, darüber muss man nicht diskutieren. Das ist ja wohl logisch.
Annaam 21.05.2013 | 13:58
Wenn noch eine Aussicht auf Besserung des Zustandes gesehen wird, dann steht dies explizit so im Bescheid - die EMR ist dann befristet. In Ihrem Falle ist tatsächlich eine unbefristete EMR beschieden worden. Die Diagnose wird im Bescheid nicht erwähnt. Nicht immer wird §51 rechtmäßig eingeschoben. Je nachdem kann es sich auch um einen rechtsfehlerhaften Vorgang handeln. Hier pokern die Krankenkassen oft - und meist kommen sie damit durch. Ich habe mein Dispositionsrecht zurückerkämpft und den Rentenbeginn dann im Antrag selbst bestimmt. (späterer Beginn=längere Laufzeit der Befristung) Wenn es Ihnen den Aufwand wert ist können Sie dies also prüfen lassen und gegebenenfalls anfechten. Es kostet aber enorme Kraft und Nerven..... mfg
=//=am 21.05.2013 | 14:17
1. Wenn die DRV Ihnen die Auswahl zwischen zwei Daten des Rentenbeginns läßt, haben Sie auch das Recht dazu. 2. Welche Daten wurden denn zur Auswahl genannt? Als 1. vermutlich rückwirkend (spätestens) das REHA-Antragsdatum, wenn der Leistungsfall vor dem Antrag eingetreten ist, und als 2.? 3. Da Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, erhalten Sie auch eine DAUER-Rente. 4. Welches Datum für Sie günstiger ist, läßt sich so ohne Weiteres nicht sagen. Bei einem früheren Rentenbeginn ist die Zurechnungszeit länger und ergibt höhere Entgeltpunkte; da Sie 48 Jahre alt sind, bleibt es bei dem Abschlag von 10,8 % (egal, welcher RTBG). Genaues könnten Sie eigentlich nur anläßlich einer Vergleichsberechnung erfahren, was Sie unbedingt verlangen sollten. Natürlich ist es für die KK günstiger, wenn Sie den frühesten RTBG wählen, weil sie dann zumindest einen Teil des Krankengeldes zurückerstattet bekommt. Den Thread von @Anna kann ich nicht nachvollziehen, denn bei Ihnen wäre es ja keine Zeit-, sondern eine Dauerrente. Und nicht in jedem Fall kostet es Zeit und Nerven für die "Rückholung des Dispositionsrechtes". Habe ehrlich gesagt noch nie von so etwas gehört. Bei meinem DRV-Regionalträger wird übrigens der Versicherte nie vor so eine Wahl gestellt. Ich halte dies für äußerst fragwürdig, wenn man dem Betroffenen dann nicht einmal die Vor- und Nachteile für den jeweiligen Rentenbeginn erläutert!
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