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Experten-Antwort

ich bin 61 jahre alt und habe 46 Jahre schon gearbeitet

von Gerspacher13.09.2016 | 07:50
1493 Ansichten
4 Antworten

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Ich bin 61 Jahre alt und bin ab 01.09.2016 ohne Unterbrechung im 47. Beitragsjahr. Werde ab 01.11.2018 in Rente gehen. Habe ich Rentenabzüge wenn ich ab 01.11.2017 Arbeitslos bin und nach einem Jahr Arbeitslos in Rente gehe?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerspacher,

wenn Sie spätestens am 01.05.1955 geboren sind und die Wartezeit von 45 Jahren vor dem 01.11.2017 bereits erfüllt ist, haben Sie keine Abschläge bei der Rente. Beachten Sie bitte, dass sich evtl. eine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit ergeben könnte und dass sich für den Zeitraum des Bezuges von Arbeitslosengeld geringere Rentenzuwächse ergeben im Vergleich zur Weiterbeschäftigung bis zum Rentenbeginn.

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3 Antworten

Rentencheckeram 13.09.2016 | 08:00
Hallo Gerspacher, Rentenabschläge haben Sie bezüglich Ihrer Arbeitslosigkeit nicht zu befürchten. Abschläge werden nur fällig, wenn Sie eine Altersrente vor dem maßgeblichen Lebensalter in Anspruch nehmen möchten. Sollte die Arbeitslosigkeit nicht auf einer Insolvenz des Arbeitgebers, bzw. einer betriebsbedingten Kündigung beruhen, kann diese Zeit allerdings nicht auf die Wartezeit angerechnet werden. Dies sollte in Ihrem Fall jedoch kein Problem darstellen, da Sie die erforderliche Wartezeit von 45 Jahren, laut Ihren Angaben, bereits erfüllt haben.
Gerspacheram 13.09.2016 | 08:58
Vielen Dank für die schnelle Rückinformation. Wünsche Ihnen noch einen schönen Tag MfG Gerspacher
GroKoam 13.09.2016 | 19:39
Herzlichen Glückwunsch. Das schafft nicht jeder.
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