Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Ich habe Angst

von Franzi10.10.2013 | 19:48
4322 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo,ich weiß über dieses Thema ist schon viel geschrieben worden,aber ich habe einfach Angst,ich gehe noch mehr nervlich daran kaputt,wenn ich nur daran denke. Ich bekomme seit 13 Jahren eine volle EU-Rente,seit 2008 unbefristet auf Dauer. Jetzt steht ja in einem Jahr wieder die Prüfung der Rente an.Wie es ja ist,alle 2 Jahre. Ich bin dann 50 Jahre alt. Ich habe immer wieder Angst davor,obwohl sich bei mir nichts geändert hat,nichts zum Guten. Meine Leiden sind gleich geglieben und werden nicht mehr besser. Warum immer wieder Prüfungen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Franzi,

Die Überprüfungen sind Standard und gehören dazu. Der Rententräger verschafft sich einen Überblick, ob die Rente noch weiterhin gezahlt werden kann. Wenn sich an Ihrem Krankheitsbild keine Änderungen ergeben haben, dann sind Ihre Ängste eigentlich unbegründet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

Otto N.am 10.10.2013 | 20:31
Ihre Ängste wird Ihnen hier niemand nehmen können. Da Renten aus Beiträgen der Arbeitnehmer finanziert werden, haben diese auch ein Recht darauf, dass die Anspruchsvoraussetzungen gründlich geprüft werden. Offenbar ist der sozialmedizinische Dienst der DRV der Ansicht, dass in Ihrem Fall eine Besserung wahrscheinlich ist. Wegen Ihrer Ängste sollten Sie sich im eigenen Interesse in fachärztliche Behandlung begeben! MfG
Sebaam 10.10.2013 | 22:10
Zitat von Otto N. anzeigenausblenden
Hallo, was soll sich da nach 13 Jahren noch bessern? Man könnte denken das die DRV das auch erkannt hat indem sie die EU-Rente vor 5 Jahren in eine unbefristete umgewandelt hat... Grundsätzlich gebe ich Hr.Otto N. recht... allerdings im Fall von Franzi finde ich eine überprüfung alle 2 Jahren für übertrieben. MfG
Sozialröchler?am 11.10.2013 | 07:00
Bei den Überprüfungen der Dauerrenten handelt es sich um eine reine Routineübung, die bei anderen Rentenversicherungsträgern längst abgeschafft worden ist. Möglicherweise beschäftigt Ihr Rentenversicherungsträger viel zu viel Personal, das irgendwie beschäftigt werden soll. Sinn macht das jedenfalls nicht und Sie können dem ganz gelassen entgegensehen. Ihrer Rente passiert nichts.
....am 11.10.2013 | 09:27
Wenn sich bei Ihnen nichts geändert hat, brauchen Sie auch keine Angst haben. Die Überprüfung werden regelmäßig bei allen Dauerrenten bis zu einem bestimmten Lebensjahr durchgeführt (meines Wissens 55 Lj.). Sofern Sie keine Besserungen Ihres Gesundheitszustand angeben, oder sich anhand Ihrer Antwort Hinweise auf eine Besserung ergeben, gescheiht seitens der DRV nichts weiter. Es wird zu den Akten genommen und dann ist gut. Es werden ja, so nehme ich an keine Befunde von Ihren Ärzten gefordert bzw. sie zu Gutachtern geschickt. Wenn sich also bei Ihnen nichts gebessert hat, dann keine Angst. (Besserungen müssen Sie sowieso von sich aus melden und nicht auf die Anforderung warten.) @ Seba: Woher wissen Sie denn das alles. Sind Sie am Verfahren beteiligt und kennen den vollständigen Sachverhalt auch aus sicht von der zuständigen DRV. Dummes geschwätz.
krank-ohne-rente.deam 11.10.2013 | 12:35
Das sind doch alles absolut keine Argumente. Warum werden denn die ganzen Frühpensionäre in Deutschland nie überprüft ? Warum werden Beamte nicht umgeschult oder zu anderen Arbeiten verpflichtet ? So total verblödet können die doch nach ein paar Dienstjahre gar nicht sein ! Schließlich zahlen wir Steuerzahler auch deren Altersabsicherung mit jeder Leberwurst die wir im Supermarkt kaufen über die Mehrwertsteuer !
Fritzam 11.10.2013 | 14:26
@SB "Und wenn die Gute im Lotto gewinnt muss sie das natürlich auch melden." Muss dann ein EU-Rentner auch melden, wenn er ein großes Geldgeschenk bekommt? Oder wenn er Geld auf der Straße findet? Oder wenn er durch einen Banküberfall zu Reichtum gekommen ist? Nichts von alledem ist der DRV zu melden! Das alles geht den RV-Träger nichts an, die EU-Rente ist davon nicht abhängig und trotzdem zu zahlen.
Sebaam 12.10.2013 | 01:58
Zitat von Seba anzeigenausblenden
Wenn sich bei Ihnen nichts geändert hat, brauchen Sie auch keine Angst haben. Die Überprüfung werden regelmäßig bei allen Dauerrenten bis zu einem bestimmten Lebensjahr durchgeführt (meines Wissens 55 Lj.). Sofern Sie keine Besserungen Ihres Gesundheitszustand angeben, oder sich anhand Ihrer Antwort Hinweise auf eine Besserung ergeben, gescheiht seitens der DRV nichts weiter. Es wird zu den Akten genommen und dann ist gut. Es werden ja, so nehme ich an keine Befunde von Ihren Ärzten gefordert bzw. sie zu Gutachtern geschickt. Wenn sich also bei Ihnen nichts gebessert hat, dann keine Angst. (Besserungen müssen Sie sowieso von sich aus melden und nicht auf die Anforderung warten.) @ Seba: Woher wissen Sie denn das alles. Sind Sie am Verfahren beteiligt und kennen den vollständigen Sachverhalt auch aus sicht von der zuständigen DRV. Dummes geschwätz.
Hä? Was soll ich denn alles wissen??? Ich vermute Sie haben nicht mich gemeint... allerdings "dummes geschwätz" ist ihre Behauptung das ALLE Dauerrenten werden regelmäßig überprüft. Dem ist devinitiv nicht so. MfG
Sorry, sollte natürlich "definitiv" heissen.
Heiko Schröderam 15.10.2013 | 12:05
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Erwerbsminderungsrenten nach den gesetzlichen Vorgaben befristet gewährt werden (§ 102 Abs. 2 Satz 1 SGB VI)! Bei der Befristung einer Erwerbsminderungsrente muss nach den gesetzlichen Regelungen weitergehend unterschieden werden, aus welchen Gründen die Erwerbsminderungsrente geleistet wird. Soweit die Erwerbsminderungsrente ausschließlich aus medizinischen Gründen geleistet wird, darf eine Befristung insgesamt für höchstens neun Jahre erfolgen. Danach ist eine solche Erwerbsminderungsrente als Dauerrente zu gewähren. Hingegen können Erwerbsminderungsrenten, die auch gewährt werden, weil auf dem Arbeitsmarkt unter Beachtung der gesundheitlichen Einschränkungen kein Arbeitsplatz zu erhalten ist, öfters befristet gewährt werden. In diesem Fall kann es durch Änderungen auf dem Arbeitsmarkt vorkommen, dass unter Beachtung der gesundheitlichen Einschränkungen dennoch eine Arbeitsstelle angeboten werden kann. In diesem Fall kann der Unterhalt eigenständig verdient werden, so dass eine Rentenleistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu entfallen hätte.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
12 Minuten

Eine neuartige Investment-Form soll das Beste aus zwei Welten vereinen: niedrige Kosten und aktives Fondsmanagement. Doch können die aktiv verwalteten ETFs dieses Versprechen einlösen? Ein Wegweiser.

Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026